Unabhängige Justiz und starke Beteiligung!
Der Einsatz für Bürgerrechte und deren institutionelle und verfahrensrechtliche Absicherung in der Sicherheitsgesetzgebung ist Schwerpunkt BÜNDNISGRÜNER Rechtspolitik. Der demokratische Rechtsstaat des Grundgesetzes tritt seinen Bürgerinnen und Bürgern offen gegenüber und erklärt sie nicht zum Feind. Im letzten Jahrzehnt ist dieses Ideal im Denken der meisten Politikerinnen und Politiker sowie Bürgerinnen und Bürger ins Gegenteil verkehrt worden. Als stark gilt der Staat, der seine Bürgerinnen und Bürger heimlich überwacht, ohne dass diese eine Gefahr verursacht haben oder einer Straftat verdächtig sind. Derjenige Politiker, der neue technische Möglichkeiten möglichst schnell zur Überwachung möglichst vieler Menschen einsetzen möchte, gilt als ernsthaft und vertrauenswürdig, der Bürgerrechtler als naiver Förderer von Straftätern.
Die meisten Menschen, die heimlich oder vorbeugend offen überwacht werden, sind unschuldig. In der Regel haben sie keine wirksame Chance, vom Eingriff überhaupt zu erfahren oder diesen gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Explosion der Eingriffsrechte steht kein Wachstum der Abwehr- und Kontrollrechte gegenüber. Auch in Sachsen hat man viele Jahre auf Repression gesetzt. Das Versammlungsrecht, das Sächsische Polizeigesetz, die Handydatenaffäre und die Aufklärung der Affäre um den sogenannten Sachsensumpf sind dabei nur einige Beispiele.
Als Gegengewicht zur Einschränkung unserer Grundrechte ist eine von politischer Einflussnahme unabhängige und leistungsfähige Justiz unerlässlich. Um diese in Sachsen langfristig abzusichern, setzen wir BÜNDNISGRÜNE uns für die Leistungsfähigkeit und Bürger*innennähe der Justiz ein.
Aktuelles
Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen: Vertrauen schützen, soziale Arbeit stärken
Der Sächsische Landtag hat heute den Antrag "Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen schaffen" (Drs 7/12693) der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD [...]
Finanzierung parteinaher Stiftungen: Sachsen muss jetzt ein eigenes Gesetz auf den Weg bringen
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Finanzierung parteinaher Stiftungen aufgrund ihrer Bedeutung für den politischen Wettbewerb eines Parlamentsgesetzes bedarf. Dazu erklärt Valentin Lippmann, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE [...]
Mehr Durchblick – Veranstaltung zum Transparenzgesetz in Dresden
Am 11.1.2023 fand in der Grünen Ecke in Dresden eine gelungene Podiumsdiskussion zum Inkrafttreten des Sächsischen Transparenzgesetzes statt. In seiner politischen Einschätzung betonte Valentin Lippmann, MdL und Innen- und [...]
BÜNDNISGRÜNE präsentieren Vorschlag für ein Gesetz zur Finanzierung parteinaher Stiftungen in Sachsen
Bisher fehlt es auf Bundes- und Länderebene jenseits des Haushaltes an einer gesetzlichen Grundlage für die Finanzierung und Betätigung der parteinahen Stiftungen, obwohl sie als zentrale Akteure auf dem Feld [...]