Unabhängige Justiz und starke Beteiligung!
Der Einsatz für Bürgerrechte und deren institutionelle und verfahrensrechtliche Absicherung in der Sicherheitsgesetzgebung ist Schwerpunkt BÜNDNISGRÜNER Rechtspolitik. Der demokratische Rechtsstaat des Grundgesetzes tritt seinen Bürgerinnen und Bürgern offen gegenüber und erklärt sie nicht zum Feind. Im letzten Jahrzehnt ist dieses Ideal im Denken der meisten Politikerinnen und Politiker sowie Bürgerinnen und Bürger ins Gegenteil verkehrt worden. Als stark gilt der Staat, der seine Bürgerinnen und Bürger heimlich überwacht, ohne dass diese eine Gefahr verursacht haben oder einer Straftat verdächtig sind. Derjenige Politiker, der neue technische Möglichkeiten möglichst schnell zur Überwachung möglichst vieler Menschen einsetzen möchte, gilt als ernsthaft und vertrauenswürdig, der Bürgerrechtler als naiver Förderer von Straftätern.
Die meisten Menschen, die heimlich oder vorbeugend offen überwacht werden, sind unschuldig. In der Regel haben sie keine wirksame Chance, vom Eingriff überhaupt zu erfahren oder diesen gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Explosion der Eingriffsrechte steht kein Wachstum der Abwehr- und Kontrollrechte gegenüber. Auch in Sachsen hat man viele Jahre auf Repression gesetzt. Das Versammlungsrecht, das Sächsische Polizeigesetz, die Handydatenaffäre und die Aufklärung der Affäre um den sogenannten Sachsensumpf sind dabei nur einige Beispiele.
Als Gegengewicht zur Einschränkung unserer Grundrechte ist eine von politischer Einflussnahme unabhängige und leistungsfähige Justiz unerlässlich. Um diese in Sachsen langfristig abzusichern, setzen wir BÜNDNISGRÜNE uns für die Leistungsfähigkeit und Bürger*innennähe der Justiz ein.
Aktuelles
BVerfG-Beschluss zu automatisierter Kennzeichenkontrolle – Entwurf zum neuen Polizeigesetz in Sachsen muss sofort zurückgezogen werden
Lippmann: Massenhafter Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist unverhältnismäßig (2019-37) Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts, wonach automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz in Teilen verfassungswidrig sind, [...]
Wahlrecht ist Menschenrecht − Wahlausschlüsse von Menschen mit Behinderungen beseitigen und die Teilnahme an Wahlen erleichtern
Zschocke: Die Koalition spielt weiter auf Zeit. Die Hinhalte-Taktik der Regierungsfraktionen führt dazu, dass die betroffenen Personen bei den Europa-, Kommunal- und Landtagswahl in diesem Jahr wieder nicht mitwählen können. [...]
Sachsen-Monitor 2018 − GRÜNE: Erschreckend ist die geringe Wertschätzung von Verfassung, Grundrechten und Gerichtsentscheidungen − Vervollständigung des Fragenkatalogs nötig
Meier: Der Ministerpräsident muss selbst Respekt für Grundrechte und gerichtliche Verfahren aufbringen (2018-313) Dresden. Zur heutigen Vorstellung des Sachsen-Monitors 2018 erklärt Katja Meier, demokratiepolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN [...]
Nach der Polizeigesetz-Anhörung − GRÜNE: Dieser Entwurf darf den Landtag nicht passieren
Lippmann: Wir werden uns weiter gegen den Ausverkauf der Bürgerrechte stellen, notfalls auch mit einem Gang vors Verfassungsgericht (2018-312) Dresden. Zur Anhörung des Gesetzentwurfs für ein neues sächsisches Polizeirecht in [...]