Investitionen in ein solidarisches und selbstbestimmtes Miteinander
Zentrales Ziel BÜNDNISGRÜNER Sozialpolitik ist es, allen Menschen das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe zu ermöglichen. Wir stehen für eine gerechte und gleichberechtigte Teilhabe an Bildung, Arbeit, Kultur, gesundheitlicher Versorgung, Einkommen, Mobilität und soziokulturellem Leben in der Gesellschaft – unabhängig vom Geschlecht, vom Lebensalter, von der sexuellen Identität, von der ethnischen Herkunft, von einer Behinderung oder einer Religion der oder des Einzelnen.
Das Ziel BÜNDNISGRÜNER Sozialpolitik ist deshalb die Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens. Wir fordern und werben für eine nachhaltig effiziente und transparente Sozialpolitik.
Autorinnenpapier zu sozialen Folgen der Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie hat nicht nur für das Gesundheitswesen verheerende Folgen. Menschen, die es ohnehin schon schwer haben, werden durch die Umstände der Pandemie besonders hart getroffen.
Die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion hat skizziert, wo es Handlungsbedarf gibt:
Aktuelles
PM 2013-302: Staatsregierung bewegt sich in Sachen Kinder- und Jugendbeteiligung nicht
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag verleiht zum zweiten Mal den Sächsischen Kinderrechtspreis 'GRIBS'.Beworben haben sich dafür zehn Initiativen aus Sachsen. "Wir GRÜNEN machen seit Jahren Vorschläge, wie Kinder [...]
PM 2013-238: Überfällig: GRÜNE fordern, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gesetzlich zu regeln
Mit dem GRÜNEN-Gesetzentwurf "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen", der am Mittwoch, 18.09., abschließend im Sächsischen Landtag behandelt wird, soll vor allem die Beteiligung [...]
Newsletter Sozialpolitik 01/2013
Sehr geehrte Damen und Herren,in der neuen Ausgabe unseres Newsletters lesen Sie:1. Migrations- und Asylpolitik menschenwürdig gestalten, Integration fördern2. Gleichstellung vorantreiben3. Kinderschutz und Kinderrechte stärken 4. Selbstbestimmtes und gemeinschaftliches Wohnen [...]
PM 2013-187: Juristisches Gutachten zum Rechtsanspruch auf Krippenplatz ist eindeutig
Ab 1. August gilt der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem vollendeten 1. Lebensjahr. Unklar bleibt, ob für jedes Kind ein Platz vorhanden ist. Im April hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE [...]