Das neue Hochschulgesetz in Sachsen
Besser studieren, forschen, lehren

Das Sächsische Hochschulgesetz (SächsHSG) ist die Grundlage für die Gestaltung der Hochschullandschaft in Sachsen. Es regelt unter anderem die Rechte und Pflichten der Hochschulangehörigen, die Organisation und Finanzierung der Hochschulen sowie die Qualitätssicherung von Studium und Lehre. Kurz gesagt: Es bestimmt, wie ihr in Sachsen studiert, forscht und lehrt.

Was bedeutet die Novelle?

Mit der Novelle des Hochschulgesetzes haben die Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD eine umfassende Änderung des bestehenden Gesetzes beschlossen. Das sorgt in der sächsischen Hochschullandschaft für umfangreiche Reformen und zahlreiche Verbesserungen – darunter vieles, wofür sich die BÜNDNISGRÜNEN schon lange stark gemacht haben.

Warum wurde das Gesetz novelliert?

Die letzte große Anpassung des Hochschulgesetzes ist  zehn Jahre her – seitdem hat sich vieles in der sächsischen Hochschullandschaft gewandelt. Es braucht neue Antworten beispielsweise bei den möglichen Karrierewegen für Nachwuchswissenschaftler*innen, in der Hochschuldemokratie oder bei der Kooperation zwischen verschiedenen Institutionen. Wir unterstützen die Hochschulen dabei, sich zeitgemäß aufzustellen und die vielfachen Herausforderungen zu bewältigen: Die Hochschulen müssen nachhaltiger werden, ihre demokratischen Organe brauchen mehr Kompetenzen, es braucht mehr Dauerstellen für Daueraufgaben in der Lehre und Forschung  und es darf keine Lücken beim Diskriminierungsschutz Studierender geben.

Dr. Claudia Maicher
Hochschul- und wissenschaftsspolitische Sprecherin

Besser studieren

Das neue Hochschulgesetz verbessert für die Studierenden nicht nur die Qualität der Lehre, sondern auch die Vielfalt und Chancengleichheit im Studium. Ab jetzt gibt es die gesetzliche Möglichkeit für ein Orientierungsstudium, verbessertes Teilzeitstudium, mehr Prüfungsversuche und klaren Schutz vor Diskriminierung im Studium. Das Gesetz schafft mehr Dauerstellen für die Lehre stärkt die studentische Mitbestimmung über den Senat, sichert faire Arbeitsbedingungen für studentisch Beschäftigte und verbessert darüber hinaus die Lehrkräftebildung.

Besser lehren

Das neue Hochschulgesetz erweitert die Karrierewege und die Anerkennung in der Lehre. Es schafft neue Stellenkategorien für Lektor*innen und Wissenschaftsmanager*innen, die nun unbefristete Karrierepfade im akademischen Mittelbau einschlagen können. Für Lektor*innen ist es nun lohnenswerter, sich mehr auf die Lehre zu konzentrieren und damit die Qualität an unseren sächsischen Hochschulen zu verbessern.

Besser forschen

Das neue Hochschulgesetz sichert die Exzellenz, die Nachhaltigkeit und den Transfer in der Forschung. Es schafft Dauerstellen für die Forschung, verankert Nachhaltigkeit als Kernauftrag des Rektorats, fordert Personalentwicklungskonzepte und ermöglicht bzw. erleichtert Hochschulallianzen und Ausgründungen. Die Promovierenden bekommen eine Vertretung und erstmals werden Mindestvertragslaufzeiten im Gesetz verankert, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Hochschule in Sachsen

Die Sächsischen Hochschulen sind von großer und stetig wachsender Bedeutung für die Regionen.

105.000 Studierende
Im Wintersemester 2022/23 studierten 105.000 Studierende in Sachsen. Davon sind fast 18.000 Studierende Studienanfänger*innen.
4 Milliarden Euro
Im Doppelhaushalt 2023/24 sind insgesamt mehr als vier Milliarden Euro Landesgeld für die sächsischen Hochschulen eingestellt.
42.000 Beschäftigte
An den sächsischen Hochschulen arbeiten fast 42.000 Menschen in Lehre, Forschung und Verwaltung.

Zuwachs Studierender

Wir brauchen unsere Hochschulen mit ihren Absolvent*innen für die Bewältigung der großen gesellschaftlichen Aufgaben. Das geht nur mit attraktiven Forschungs- und Lehreinrichtungen mit besten Bedingungen.

Dr. Claudia Maicher, Hochschul- und wissenschaftspolitische Sprecherin