Der Tagebau Turów

Die Konflikte zwischen der EU und Polen verschärfen sich. Insbesondere die Justizreform in Polen, der Umgang mit dem Asylrecht und die Einschränkung der LGBTIQ*-Rechte sorgen für Diskrepanzen. Aber auch auf der Ebene der Energie- und Umweltpolitik gibt es Streit. Der polnische Tagebau Turów direkt im Dreiländereck beeinflusst Deutschland und Tschechien negativ, indem die Grenzregionen durch erhöhte Lärm- und Staubbelästigungen sowie eine Verringerung des Grundwasserspiegels belastet werden. Aus diesem Grund kritisiert die Regierung in Prag die Verlängerung der Lizenz für den Tagebau. Tschechien bemängelt, dass die Lizenz ohne eine hinreichende Umweltverträglichkeitsprüfung vergeben wurde und hat im September 2020 eine förmliche zwischenstaatliche Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.

Im Januar 2021 hat der BÜNDNISGRÜNE-Landtagsabgeordnete Dr. Daniel Gerber gemeinsam mit Verantwortlichen sowie Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Zittau ebenfalls eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Der Tagebau ist nur wenige Kilometer von Zittau entfernt und beeinflusst die Stadt und ihre Umwelt negativ. Auf Grundlage der Beschwerden reichte Tschechien im Februar 2021 schließlich eine Klage beim Europäischen Gerichtshof ein, welche die Europäische Kommission seit Juni 2021 unterstützt.

Am 21. Mai 2021 hat der Europäische Gerichtshof mittels einer Einstweiligen Anordnung die sofortige Einstellung der Braunkohleförderung bis zum endgültigen Urteil über die Klage gegen die Erweiterung des Braunkohletagebaus verfügt. Die polnische Regierung machte allerdings deutlich, dass sie den Tagebau aus Gründen der Energiesicherheit nicht schließen werde. Im September 2021 verurteilte der Europäische Gerichtshof Polen zu Strafzahlungen in Höhe von 500.000 Euro für jeden weiteren Tag, an welchem der Einstweiligen Verfügung nicht nachgekommen wird. Der stellvertrentende polnische Justizminister Romanowski erklärte, dass der Tagebau weiterhin nicht geschlossen wird und die EU kein Geld erhalten wird.

Daniel Gerber
Daniel Gerber
Sprecher für Digitalisierung, Klima und Energie

Teurer Weiterbetrieb schadet Mensch und Klima

Polen weigert sich die Strafzahlungen zu akzeptieren und die Arbeiten im Tagebau Turów einzustellen. Für die BÜNDNISGRÜNE Fraktion ist klar: Die Umwelt und Natur muss geschützt werden. Ein Rechtsbruch im Zuge des Weiterbetriebs und der Erweiterung des Tagebaus darf nicht geduldet werden. Keine weitere Braunkohle darf den Tagebau verlassen, solange nicht alle offenen Rechtsfragen abschließend geklärt sind.

Die BÜNDNISGRÜNE Fraktion setzt sich dafür ein, dass die voranschreitende Eskalation im Dreiländereck ein Ende findet. Wir müssen ins Gespräch kommen und für diesen komplexen Konflikt multilaterale Lösungen erarbeiten. Fehlende Punkte und Mängel in der Umweltverträglichkeitsprüfung wie Erkenntnisse über Bodenabsenkungen, Feinstaubbelastung und die Tagebauflutung müssen transparent aufgearbeitet werden.

Anhand von wissenschaftlichen Erkenntnissen kann prognostiziert werden, dass eine Erweiterung des Tagebaus für massive Schäden an Mensch und Umwelt verantwortlich sein wird. Irreversible Absenkungen des Bodens, Verunreinigungen der Neiße und des Grundwassers sowie Schäden am Mensch durch Staub- und Lärmbelastung gelten als wahrscheinlich. Darüber hinaus macht die Kohleindustrie in Polen Millionenverluste. Wir setzen uns für ein Ende des Tagebaus ein.

Ein Tagebau schädigt den Wasserhaushalt und die Ökosysteme der umliegenden Regionen. Trinkwassergewinnung wird durch Verunreinigungen problematisch. Dabei ist Wasser aufgrund des Klimawandels eine empfindliche Ressource. Außerdem verstärkt Kohle die Erderwärmung, da Kohleenergie die schlechteste Klimabilanz unter den Energieträgern aufweist. Aus diesem Grund setzt sich die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion für einen europaweiten Kohleausstieg ein.

Tag der Umwelt in Zittau

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Gutachten zur Erweiterung des Tagebaus Turów

Um alle betroffenen Personen und die Kommunen zu unterstützen hat die Sächsische Justiz- und Europaministerin Katja Meier mit der Überprüfung der Genehmigungslage nach polnischem Recht beauftragt. Diesbezüglich wurde bei den polnischen, unabhängigen Umweltrechtsspezialisten der Umweltrechtskanzlei GFP ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird sich genau angeschaut und den Betroffenen sollen transparente juristische Argumente geliefert werden. Darüber hinaus findet ein vertiefter Austausch mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz statt.