Personenbezogene Daten in polizeilichen Datenbanken – Auskunftsersuchen stellen

Anfang 2016 haben wir die Speicherung mehrerer tausend personenbezogener Daten in polizeilichen Datenbanken aufgedeckt. Sachsens Polizei speichert nicht nur die Daten von Straftätern oder Zeugen, sondern auch sog. personengebundene Hinweise (PHW) zu diesen Personen, etwa unter den Merkmalen „Ansteckungsgefahr“ oder „Urkundenfälscher“.

Im Laufe des Jahres 2017 teilte uns das Innenministerium auf diverse Kleine Anfragen mit, dass die Merkmale „Straftäter rechtsmotiviert“, „Straftäter linksmotiviert“, „Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität“, „Sexualtäter“, „Rocker“ und „Einschleußer“ künftig nicht mehr als PHW, sondern als EHW – als ermittlungsunterstützende Hinweise – gespeichert werden. Damit werden leider nicht weniger Personen gelabelt sondern einfach nur unter einem anderen Namen.

Außerdem haben wir ebenfalls Anfang 2016 herausgefunden, dass Sachsens Polizei unter dem Deckmantel konkreter Ermittlungen auch über 178.000 Personendatensätze in dem sog. ermittlungsunterstützenden Fallanalysesystem (eFAS) speichert. Dort sind gewaltbereite Fußballfans genauso gespeichert wie Personen, denen eine Nähe zur politisch motivierter Kriminalität unterstellt wird. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat deshalb ein Prüfverfahren eingeleitet. Dass in dieser Datei ein Jahr später 38.000 weniger Personendatensätze enthalten sind, rechnen wir auch unserem hartnäckigen Nachfragen zu.

Aufgrund dieser Informationen sind eine Reihe an Anfragen an uns gestellt worden, ob es möglich ist, ein Auskunftsersuchen an die Polizei zu stellen. Ein solches Recht steht nach § 92 Abs. 2 SächsPVDG in Verbindung mit § 13 SächsDSUG jeder Person zu. Dieses Ersuchen kann formlos an das Landeskriminalamt gerichtet werden. Eine (anzupassende) Vorlage bieten wir hier an:

» Auskunftsantrag Polizei [.ODT] › bitte graue Textblöcke durch eigene Angaben ersetzen

Personenbezogene Daten in Datenbanken des Verfassungsschutzes – Auskunftsersuchen stellen

Auch beim Landesamt für Verfassungsschutz sind eine Reihe von personenbezogenen Daten in verschiedenen Datenbanken gespeichert. Hier kann ebenfalls formlos Auskunft verlangt werden. Ein solches Recht besteht auf Grundlage des § 9 SächsVSG. Eine anzupassende Vorlage für solche Auskunftsersuchen finden Sie hier:

» Auskunftsantrag Verfassungsschutz [.ODT] › bitte graue Textblöcke durch eigene Angaben ersetzen

Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns für den Schutz personenbezogener Daten ein und lehnen jegliche stigmatisierende und rechtswidrige Datenspeicherungen ab.

Hinweise zu zu Unrecht gespeicherter Daten sind für unsere Arbeit sehr wichtig. Wir würden uns freuen, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Sie können sich aber auch direkt an die Sächsische Datenschutzbeauftragte wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Daten rechtswidrig verarbeitet wurden.

Valentin Lippmann
Valentin Lippmann
Sprecher für Datenschutz