Meine Daten gehören mir!
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gibt jedem das Recht, selbst zu entscheiden, wer über seine Daten verfügt und wie dieser damit umgehen darf. In dieses Recht darf nur aufgrund eines verhältnismäßigen Gesetzes zugunsten überwiegender öffentlicher Belange eingegriffen werden. In den letzten Jahrzehnten hat sich eine Vielzahl von Datenerhebungen, Speicherungen, Verarbeitungen und Weitergaben entwickelt. Eine Verknüpfung dieser Datenspuren würde fast schon ein vollständiges Abbild unseres täglichen Lebens ergeben.
Dabei ist der Staat keineswegs der schlimmste Datensammler. Kommerzielle Unternehmen, denen viele leider freiwillig und arglos ihre Daten zur Verfügung stellen, haben die Ausforschung unserer Vorlieben perfektioniert.
Wir BÜNDNISGRÜNE treten für eine Beschränkung dieses Datenwustes ein. Wir wollen mehr Entscheidungsrechte über die eigenen Daten durch Auskunfts-, Benachrichtigungs- und Löschungsansprüche. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte ist sachlich und personell zu stärken.
Weitere Informationen
Über ein einfaches Formular können Sie in Erfahrung bringen, welche Daten die sächsische Polizei von Ihnen gespeichert hat. Mehr Informationen und eine Dokumentenvorlage finden Sie hier:
> Personenbezogene Daten in polizeilichen Datenbanken – Auskunftsersuchen stellen
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Newsletter Innenpolitik, Datenschutz, Kommunalpolitik 1/2022
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Digitale Prüfungen/Hochschulfreiheitsgesetz: Neue Regelung wahrt Datenschutz und Chancengleichheit
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