Für einen guten Start – Das Kitagesetz in Sachsen

Es gibt wohl wenige Punkte, bei denen so viel Einigkeit herrscht wie bei diesem: Für unsere Kinder wollen wir nur das Beste. Mit der Kitagesetz-Novelle nehmen wir die Kitas und die dort tätigen Fachkräfte in den Blick und schaffen bessere Bedingungen an diesem so wichtigen ersten Bildungsort unserer Jüngsten.

Die wichtige Arbeit, die tagtäglich in den Einrichtungen geleistet wird, schätzen wir BÜNDNISGRÜNE sehr. Für uns sind die Verbesserungen, die die Gesetzesnovelle bringt, daher ein Herzensanliegen. Die Novellierung des Kita-Gesetzes haben wir koalitionsintern bereits parallel zu den Haushaltsverhandlungen vorbereitet und im Doppelhaushalt 2023/24 mit finanziellen Mitteln untersetzt. So kommen die Änderungen nun direkt nach Beschluss in den Kommunen und bei den Einrichtungen an.

Wir BÜNDNISGRÜNE wissen, dass es mit dieser Novelle noch nicht getan ist und arbeiten weiter für beste Bedingungen für unsere Kleinsten. Gleichzeitig sind wir froh über den großen Schritt in die richtige Richtung, der uns mit den Neuerungen gelungen ist.

Christin Melcher
Christin Melcher
Sprecherin für frühkindliche Bildung

Mehr Geld vom Land

Der Landeszuschuss pro Kind und Jahr (bisher 3.037 Euro) steigt in zwei Stufen: rückwirkend zum 01. Januar 2023 um 200 Euro und ab 01. August 2023 um 218 Euro – auf dann 3.455 Euro.

Mehr Personal

Mit der Novelle verbessern wir die personelle Ausstattung in den Einrichtungen. Konkret bringt die gesetzlich verankerte Personalreserve 1.000 zusätzliche Fachkräfte in unseren Kitas!

Eine Kita für alle

Die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung wird zum Regelfall. Inklusion wird Ziel und Aufgabe aller Einrichtungen.

Kitas als Bildungsorte

Der Bildungsplan wird die verbindliche Grundlage für die pädagogische Arbeit in den Kitas. Soziale und sprachliche Kompetenzen sollen ebenso vermittelt werden wie eine gesunde Lebensführung und Bildung für nachhaltige Entwicklung.

Einfach machen

Die Früherkennungsuntersuchungen („Gelbes Heft“) werden künftig als Nachweis der „Kita-Tauglichkeit“ anerkannt, eine gesonderte Untersuchung vor Aufnahme in die Kita kann entfallen. Das spart Eltern und Kinderärzt*innen Zeit und Geld. Außerdem stärkt es die Prävention, da diese Untersuchungen besonders wichtig für die Gesundheit unserer Kleinsten sind.

Hort und Kindertagespflege mitdenken

Der Hort profitiert auch von den Maßnahmen. Dazu investieren wir zusätzliche Landesmittel, denn die Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz dürfen nicht für Schulkinder verwendet werden. Die Kindertagespflege wird als gleichwertiges Betreuungsangebot gestärkt.

Anstieg des Landeszuschusses

Zentral für die Finanzierung der wertvollen Arbeit unserer Kitas ist der Landeszuschuss, der pro Kind an die Kommunen erfolgt. Wir konnten als Koalition einen schrittweisen Anstieg durchsetzen, der einerseits die gestiegenen Betriebskosten auffangen und andererseits die Möglichkeit zur Einstellung neuer Fachkräfte geben soll.

Kitas leisten einen wichtigen Beitrag für ein gutes Aufwachsen unserer Kinder. Wir wollen im Interesse der Kleinsten weiterhin vor allem in die Qualität der Einrichtungen investieren.

Christin Melcher, Sprecherin für frühkindliche Bildung