Datum: 16. September 2016

Fachgespräch „Naturschutzstationen – wie geht es weiter?“ am 12. September 2016

Zum Fachgespräch der GRÜNEN Fraktion „Naturschutzstationen – wie geht es weiter?“ kamen am Montag, dem 12. September 2016, viele Interessierte und Betroffene in den Sächsischen Landtag.
Bereits im Januar fand eine öffentliche Anhörung zum Thema Naturschutzstationen im Sächsischen Landtag statt. Dort wurde vor allem deutlich, dass dringend zu klären ist, welches Aufgabenspektrum sowie welche Ziele Naturschutzstationen erfüllen sollen. Die Staatsregierung legt ihren Fokus auf den Bereich der Umweltbildung. Nach Ansicht der GRÜNEN-Landtagsfraktion ist aber die Bandbreite der Aufgaben viel weiter zu fassen.
Im Koalitionsvertrag der regierenden Parteien CDU und SPD wurde versprochen, ein Konzept zu erstellen. Im mittlerweile vorliegenden Haushaltsentwurf des Freistaates finden sich im Titel 09 02/ 685 70 "Zuführungen zum laufenden Betrieb" jährlich 500.000 Euro für folgenden Zweck: "Unterstützung von Aufgaben bestehender Sächsischer Naturschutzstationen von insgesamt ca. 500.000 Euro pro Jahr in 2017/2018 für Landkreise/kreisfreie Städte für Hilfeleistungen der in ihrem Gebiet liegenden Einrichtungen". Zusätzlich versteckt sich im Titel 09 03/ 534 79 "Dienstleistungen Dritter" neben vielen anderen Förderzwecken auch eine nicht näher definierte Summe für "konzeptionelle Überlegungen zur Finanzierung von Naturschutzstationen".
Wenn das Geld allerdings direkt an die Landkreise und kreisfreien Städte fließt, besteht die Sorge, dass diese die Mittel nach freiem Gutdünken an bereits bestehende Naturschutzstationen ihrer Wahl vergeben. Damit fehlt die Option, neue Naturschutzstationen zu fördern.
Weiterhin fehlen immer noch die grundlegende Beschreibung der Arbeitsaufgaben von Naturschutzstationen, die Festlegung von Qualitätsstandards und die finanziellen Mittel, um ein echtes Netz arbeitsfähiger Naturschutzstationen zu errichten.
Dies alles war für uns Anlass für eine vertiefende Debatte.
Als Arbeitsgrundlage für die laufende fachliche und politische Diskussion der Naturschutzstationen brauchen wir eine klare Definition dessen, was sie leisten sollen. Schwerpunkte aus GRÜNER Sicht müssen die Beiträge zum Erhalt der Artenvielfalt und die damit verbundene praktische Naturschutzarbeit, die Betreuung von Naturschutz- und NATURA-2000-Gebieten, streng geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie die Umweltbildung sein.
Es stellt sich die Frage, ob die vorhandenen Strukturen geeignet sind, ein so großes Aufgabenspektrum abzudecken?
Die GRÜNE Forderung ist ein landesweites Netz von Naturschutzstationen, die inhaltlich und qualitativ klar definierte Leistungen erbringen und dafür eine solide Grundfinanzierung aus öffentlichen Mitteln erhalten. Das landesweite Netz muss aus mindestens 40 Naturschutzstationen betstehen, damit eine Flächenwirkung entfaltet werden kann. Das wären pro Landkreis ca. drei gut ausgestattete Naturschutzstationen mitsamt fest angestelltem Personal und konkreten Aufgaben.
Doch davon sind wir aktuell weit entfernt. Wie wir diesem Ziel näher kommen können, war das Thema des Abends.
Als gutes Beispiel wurde Thüringen angeführt, welches insgesamt elf neu eingerichtete bzw. geplante Natura-2000-Stationen, die die Pflege und Entwicklung des europäischen Schutzgebietsnetzes in Thüringen übernehmen, eingerichtet hat bzw. einrichtet. Deren oberstes Ziel ist die Schaffung eines landesweiten Biotopverbundes und der Erhalt der Artenvielfalt. Das Land Thüringen finanziert aus Haushaltsmitteln dafür ca. 20 Personalstellen.
Es ist uns GRÜNEN wichtig, dass sich öffentliche Unterstützung nicht auf einen Kreis ausgewählter Stationen beschränkt. Wir wollen auch langjähriges Engagement unterstützen und auch den bisher bereits aktiven Akteuren mehr Planungssicherheit geben.
» GRÜNER Antrag: “Naturschutzstationen in Sachsen erhalten, qualifizieren und landesweit wirksam einrichten“

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