Datum: 26. August 2014

Menschen mit Behinderung machen Politik – Ergebnisses des Fachgesprächs

Mit einem Fachpodium suchte Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion Sachsen, das Gespräch mit Experten zum GRÜNEN Gesetzentwurf „Gesetz zur Verbesserung des Zugangs zu Wahlen und zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht“. Es geht um Wahlen ohne Hindernisse, die behinderte Menschen nicht ausschließen.
Barrieren existieren nicht nur am Wahltag, sondern auch im Vorfeld einer Wahl. Und so machten die Experten der Runde (Vertreterinnen und Vertreter der Lebenshilfe Sachsen e.V., Werkstatträte, Mitglieder des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen, die Landesvorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen e.V., Vertreter des Fachverbandes der Förderschulen in Sachsen, der Vorstand des Vereins Selbsthilfe Körperbehinderter in Sachsen e.V., der Geschäftsführer der Lindenwerkstätten in Leipzig sowie der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung) eine ganze Mängelliste mit möglichen Ansatzpunkten für eine Lösung auf.
1. Barrierefreier Wahltag:
Statt Wahllokale mit Barrieren könnten Räume der Feuerwehr, Förderschulen oder Altenheime als Wahllokale dienen. Denn diese wurden bereits barrierefrei ausgebaut. Des Weiteren ist es notwendig sicherzustellen, dass Wahllokale auch im ländlichen Raum sonntags mit dem ÖPNV und ohne Barrieren zu erreichen sind. Alternativ könnten auch Anruftaxen oder Fahrdienste arrangiert werden, so dass alle Menschen die Möglichkeit haben, an eine Wahlurne zu gelangen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Hilfe bei der Wahl. Alle Menschen, die Unterstützung brauchen, sollen diese von frei wählbaren Personen bekommen oder durch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfern erfolgen.  Wahlschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen sollen vorrätig in jedem Wahllokal vorhanden sein, damit auch ohne eine Verbandsmitgliedschaft ohne Hindernisse gewählt werden kann.
2. Barrierefreiheit im Vorfeld von Wahlen:
Die eingeladenen Expertinnen und Experten sprachen sich für Wahlbenachrichtigungen im A4-Format aus, damit sie für alle besser lesbar sind und gleichzeitig eingescannt werden können. Dadurch wird die Möglichkeit für blinde und sehbehinderte Personen geschaffen, sich Wahlbenachrichtigungen vom Screenreader vorlesen zu lassen.
Informationen zum Wahlvorgang sowie zu Kandidaten und Parteien sollten sowohl in einfacher als auch leichter Sprache bereitgestellt werden. Es könnte sogar darüber nachgedacht werden, ein Infotelefon zur Wahl einzurichten, bei dem alle Fragen zur Wahl gestellt werden können.
Es hat sich gezeigt, dass der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Weg aufzeigt, um strukturelle Hindernisse zu überwinden. Trotzdem sind kreative Übergangslösungen gefragt, um bereits bei den anstehenden Wahlen eine Verbesserung des Zugangs zu Wahlen von Menschen mit Behinderungen zu schaffen.
» Gesetzentwurf "Gesetz zur Verbesserung des Zugangs zu Wahlen und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht" (Drs. 5/13051)

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