Johannes Lichdi: Videoüberwachung in der Dresdner Neustadt – Sicherheitsbedürfnis nicht gegen Bedürfnis nach Freiheit und Anonymität ausspielen

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Herr Bandmann: Ich verwahre mich gegen die unterschwellige Unterstellung in Ihren Redebeiträgen, als ob diejenigen, die gegen eine Videoüberwachung in der Neustadt eintreten, unterschwellig gemeinsame Sache mit irgendwelchen Krawallmachern, Randalemachern oder sonstigen Personen machen und in deren Sinne handeln würden. Das ist nicht der Fall. Herr Bandmann, vielleicht wissen Sie es nicht, aber wir haben im Ortsbeirat – der auch sonst immer sehr kluge Beschlüsse fasst; übrigens mit den Stimmen der Vertreter der CDU, wenn ich mich recht erinnere, ich war nämlich anwesend – die Randale, die Silvester stattgefunden haben, ausdrücklich verurteilt; ich werde noch darauf zurückkommen.
In ihrer Stellungnahme zum Antrag stellt die Staatsregierung fest, dass die Videoüberwachung in der Neustadt unverzichtbar sei. Zitat: „Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass die Videoüberwachung im öffentlichen Raum an Kriminalitätsschwerpunkten unter Beachtung der speziellen örtlichen Gegebenheiten grundsätzlich dazu geeignet ist, im Bereich der allgemeinen Kriminalität präventiv zu wirken.“ – So weit die Glaubensüberzeugung des Innenministers.
Wir sind es gewohnt, dass wir die Staatsregierung darauf hinweisen müssen, dass staatliches Handeln verfassungsrechtliche Grenzen hat. Wo ist die Basis für die vom Innenminister herangezogene Argumentation?
Die Staatsregierung wird nicht müde zu betonen, dass es nicht um die gezielte Überwachung der Bürgerinnen und Bürger geht, sondern gerade um ihren Schutz. Es gibt aber nicht nur ein Sicherheitsbedürfnis, sondern auch ein Bedürfnis nach Freiheit und Anonymität. Beides gegeneinander auszuspielen ist zwar eine Spezialität der CDU, wird dadurch aber nicht richtiger.
Videoaufnahmen sind personenbezogene Daten. Jeder hat das Recht, über diese selbst zu bestimmen – auch im öffentlichen Raum.
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lichdi_2007-01-24_slt70_top9.pdf