Michael Weichert: Wir brauchen eine neue Kultur der Mitarbeiterbeteiligung

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Arbeitnehmer werden durch eine Kapitalbeteiligung nicht nur an den Chancen, sondern auch an den Risiken der Unternehmensentwicklung beteiligt. Durch Kurs- und Insolvenzrisiko tragen sie ein „doppeltes Risiko“ des Verlustes des Arbeitsplatzes und des Verlustes der Kapitalanlage. Die Konzentration der Kapitalanlage auf ein einzelnes Unternehmen widerspricht dem Grundsatz der Diversifikation der Risiken und macht Mitarbeiterbeteiligungsmodelle ungeeignet zur Sicherung der Altersvorsorge. Zur Begrenzung des kurzfristigen Risikos für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss für steuerlich subventionierte Mitarbeiterbeteiligungsmodelle eine verbindliche Insolvenzsicherung eingeführt werden. Analog zu bestehenden Regelungen bei Mitarbeiterdarlehen müssen Mitarbeiterbeteiligungen für die Dauer der Sperrfrist zwingend durch eine Bankbürgschaft oder ein Versicherungsunternehmen vor der Insolvenz des Unternehmens geschützt werden. Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Versicherungslösung jedoch nicht immer praktikabel. In Berlin und Thüringen existieren deshalb bereits Garantieprogramme für Mitarbeiterbeteiligung bei den Bürgschaftsbanken. Ein derartiges Angebot wäre auch in Sachsen  wünschenswert. (…)
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weichert_2006-12-15_slt69_top1.pdf