Johannes Lichdi: Diskriminierung von Lesben und Schwulen bei Kosten für Eheschließung oder Verpartnerung beenden

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Vor einem Jahr haben wir hier im Landtag das Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz diskutiert. Dieses Gesetz hat immerhin die diskriminierende Praxis beendet, die Verpartnerungen nicht auf dem Standesamt, sondern auf dem Regierungspräsidium vorzunehmen.
Wir haben schon damals auf einen schwerwiegenden Mangel hingewiesen: Die Kosten für die Eheschließung sind durch die Verordnung zum Personenstandsgesetz auf ein niedriges Niveau festgelegt. Sie von der Koalition haben damals sehenden Auges diese Regelung nicht übernommen, sondern – angeblich kommunalfreundlich – es den ausführenden Standesämtern überlassen. Dabei wussten Sie schon damals, dass die Kommunen die niedrigere Festsetzung der Eheschließungskosten schon aus Gründen der Kostendeckung nicht übernehmen würden. Genau dies ist passiert. Die Staatsregierung antwortete mir, dass statt 33 Euro für eine Eheschließung in Chemnitz 78 Euro und in Flauen 65 Euro erhoben werden.
Meine Damen und Herren! Hier geht es nicht in erster Linie um die Höhe der Kosten für die Eheschließung oder die Verpartnerung, sondern um die Beendigung der Diskriminierung von Schwulen und Lesben. Eine solche Diskriminierung sollte auch nicht am letzten Ende, bei den Kosten, stattfinden. (…)
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lichdi_2006-11-15_slt64_top10.pdf