Johannes Lichdi: Beschränkung der Prozesskostenhilfe mit Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Die Staatsregierung hat leider dem Entwurf der schwarzen Länder zu einem Prozesskostenhilfebeschränkungsgesetzes im Bundesrat zugestimmt. Diese Gesetzesinitiative ist ein verwerflicher Angriff auf Grundlagen des Rechtsstaats. Selbst die Bundesregierung beurteilt in ihrer Stellungnahme eine Vielzahl der Regelungen als verfassungswidrig.
Wir müssen uns vielleicht wieder angewöhnen anzuerkennen, dass wir eine Verfassungslage haben, die auch den Zugriffen der Finanzminister entzogen ist. Wir reden hier über eine Grundgewährleistung des Staates, nämlich die Rechtsstaatlichkeit. Dazu gehört der Grundsatz effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG.
Vollständigen Wortlaut als PDF-Datei herunterladen:
lichdi_2006-09-15_slt60_top4.pdf