Johannes Lichdi: Antifa-Klausel nutzlose und gefährliche Verfassungssymbolik!
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Das Grundgesetz und die Sächsische Verfassung sind keine netten Vorlagen für Sonntagsreden, sondern verbindliche Rechtsdokumente, die die Verfassungswirklichkeit prägen sollen. Daher ist zu prüfen, ob die vorgeschlagene Antifaklausel neue Handlungsmöglichkeiten schafft.
Eigentlich will die PDS die Äußerung rechtsextremistischer, rassistischer und antisemitischer Meinungen und Demonstrationen verbieten, auch wenn sie das nicht klar sagt. Nach dem Wortlaut der vorgeschlagenen Klausel möchte sie den Staat und die Bürgerinnen und Bürger verpflichten, rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Betätigungen sowie die Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankenguts „nicht zuzulassen“.
Was heißt hier „Nichtzulassung“? – Als Jurist ärgere ich mich schon über die schwammige, rechtsunbestimmte und unklare Formulierung. Aber es kommt noch schlimmer. (…)
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lichdi_2006-01-24_slt39_top6.pdf