Elke Herrmann: Der Verantwortung für das jüdische Leben und der Pflege des jüdischen kulturellen Erbes Rechnung tragen
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) die Sächsische Verfassung sieht in Artikel 109 Absatz 2 Satz 3 ausdrücklich vor, dass die Beziehungen zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften durch Vertrag geregelt werden.
Mit dem Staatsvertrag mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden trägt der Freistaat der besonderen Verantwortung für das jüdische Leben, der Wahrung und Pflege des jüdischen kulturellen Erbes Rechnung, wie es in der Präambel des Vertrages heißt.
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen begrüßt ausdrücklich, dass jetzt eine Fortschreibung des Vertrages von 1994 vorliegt, der die Dotationen für die Jüdischen Gemeinden im Freistaat neu festlegt. Im Schlussprotokoll dieses Staatsvertrages von 1994 hatten die Vertragsschließenden einvernehmlich festgehalten, dass die Höhe der Dotationen alle 10 Jahre überprüft und neu festgelegt werden soll. Dabei sollte der Finanzbedarf des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden und der Gemeinden selbst und die Haushaltlage des Freistaates Sachsen Grundlage sein. (…)
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herrmann_2006-06-21_slt52_top1.pdf