Dr. Karl-Heinz Gerstenberg: Sachsen – bundesweites Schlusslicht bei der gesetzlichen Regelung der Juniorprofessur

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Die Einrichtung der Juniorprofessur wurde 2002 als rot-grünes Projekt gestartet, um einen neuen, einen zeitgemäßen Zugang zur Professur zu schaffen. Nachwuchswissenschaftlerinnen und – wissenschaftler sollten bereits in einem Alter Anfang der 30 die Möglichkeit haben, unabhängig zu forschen und zu lehren. Zugleich ging es darum, internationale Anschlussfähigkeit herzustellen, den Anteil von Frauen und ausländischen Wissenschaftlerinnen und –wissenschaftlern zu erhöhen und die Planbarkeit des wissenschaftlichen Karrierewegs zu verbessern. An diesen Zielen muss sich auch heute jeder Gesetzentwurf messen lassen.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahre 2004 wurde die gesetzliche Regelung der Juniorprofessur in die Hände der Länder gelegt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Frau Schavan an der Spitze ist nachweislich der Überzeugung, dass mittlerweile alle Bundesländer diese Personalkategorie in ihren Hochschulgesetzen verankert haben. Alle Bundesländer? Nicht alle! Ein kleines ostdeutsches Land leistet bisher tapferen Widerstand gegen solche verdächtigen Modernismen. Es ist einzig und allein Sachsen, das seinen Juniorprofessorinnen und –professoren bis heute eine weitgehend informelle Personalkategorie mit unklarem Status zumutet. (…)
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gerstenberg_2006-11-16_slt65_top2.pdf