Antje Hermenau: „Bekämpfung des Umsatzsteuer-Betrugs“
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Was hat die Große Anfrage bzw. die Antwort der Staatsregierung darauf ergeben? Es ist festgestellt worden, dass Personalabbau bei der Umsatzsteuervoranmeldung und auch eine leichte Personalabsenkung bei Umsatzsteuer-Sondenprüfungen stattgefunden hat.
Für diejenigen, die es nicht so genau wissen: Die Umsatzsteuer-Sonderprüfungen sind der so genannte Außendienst, wenn die Beamten in die Betriebe gehen und dort noch einmal die Umsatzsteuerunterlagen prüfen. Dabei liegt die Quote in Sachsen bei 3 %. Das ist außerordentlich gering. Rot-Grün in Berlin hat damals sogar noch Erleichterungen geschaffen, um genau diesen Außendienst besser möglich zu machen. Es hat damals im
§ 27b Umsatzsteuergesetz eine Änderung zur Nachschau der Umsatzsteuer gegeben, das heißt, dass die Beamten unangemeldet in den Betrieben aufkreuzen und die Unterlagen noch einmal prüfen können. Wir in Sachsen nutzen dies nur zu 3 % aus. Das finde ich skandalös, und es erweckt natürlich den Eindruck, als ob man bei den Unternehmern die Umsatzsteuer nur sehr lasch eintreiben möchte. (…)
Vollständigen Wortlaut als PDF-Datei herunterladen:
hermenau_2006-01-25_slt40_top2.pdf