Johannes Lichdi: Polizeiaktion des SEK Sachsen am 17. Dezember 2004 im Dresdner Stadtteil Loschwitz
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Es ist eine vornehmliche Aufgabe des Parlamentes, die Polizei zu kontrollieren, ob sie bei ihren Maßnahmen die Bürger- und Menschenrechte einhält, wie sie unsere Verfassung vorgibt. Jedenfalls sieht das die bündnisgrüne Fraktion als ihre vordringliche Aufgabe an.
Gerade weil die Sitzungen des Innenausschusses nichtöffentlich sind und die Beratungen und damit auch der Bericht des Innenministers vom letzten Donnerstag eigentlich vertraulich sind – Sie haben diesen Bericht jetzt zitiert, was mich etwas erstaunt hat –, ist es um so wichtiger, dass die Abgeordneten als Vertreter des Volkes ihre Kontrollaufgaben ernst nehmen. Eine reflexartige Vorab-Entschuldigung, wie sie die CDU praktiziert nach dem Motto „Die Polizei kann gar nicht irren“, untergräbt dagegen erst recht das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtmäßigkeit des Handelns der Polizei und vor allem die Grundrechtssensibilität dieses Handelns. (…)
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