Johannes Lichdi: „Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung“
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Unser Gesetzentwurf ist auf einhellige Ablehnung der anderen Fraktionen gestoßen. Kollege Bandmann von der CDU hat es sich dabei nicht nehmen lassen, seinen Vorurteilen gegenüber den Grünen im Allgemeinen als auch im Westen geborenen Grünen im Besonderen freien Lauf zu lassen.
Unser Gesetzentwurf sei ein bürokratisches Monster von Leuten aus dem Westen, die nichts vom Lande Sachsen verstehen würden. Er übersieht dabei, dass ähnliche Regelungen auch in Hessen, im Saarland und in Hamburg bestehen – meines Wissens alles schwarz regierte Länder!
Erstens: Was steht im Gesetzentwurf drin?
Die Gemeinden sollen das Recht erhalten, durch örtliche Bauvorschriften Regelungen über die Ausrichtung von Häusern oder die Neigung von Dächern zur geeigneten Anbringung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu erlassen. Dies gilt insbesondere für die Anbringung von Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen.
Es handelt sich dabei um die Einräumung eines Rechts und nicht um eine Verpflichtung der Gemeinden. Ob und in welcher Form eine Gemeinde dieses Recht ausübt, entscheidet ganz allein der demokratisch gewählte Gemeinderat. Ich kann darin keinerlei bürokratische Monströsität erkennen, sondern eine Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der Kommunen. (…)
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lichdi_2005-12-08_slt37_top3.pdf