Dr. Karl-Heinz Gerstenberg: Gesetz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) In Artikel 20 der Sächsischen Verfassung ist die duale Rundfunkordnung formuliert worden. Diese duale Rundfunkordnung beruht – schlagen Sie bitte nach – auf dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wenn diese Säule fällt, hat auch der private Rundfunk keine Existenzberechtigung mehr. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen steht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, so wie er nach 1945 geschaffen wurde – nämlich als ein Mittel der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung, als ein unverzichtbarer Bestandteil der freiheitlichen Demokratie in Deutschland, als ein Bestandteil, den wir auch in den letzten Winkeln Sachsens seit 1989 unverkürzt genießen und nutzen können. Deshalb hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk Verfassungsrang mit seiner Bestands- und Entwicklungsgarantie.
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gerstenberg_2005-03-10_slt12_top1.pdf