Reform des Sächsischen Heimrechts: Wichtige Schritte für ein selbstständiges und würdevolles Leben für alle
Der Sächsische Landtag hat heute das „Gesetz zur Reform des Sächsischen Heimrechts“ (Drs 7/14987) beschlossen. Das daraus entstehende Sächsische Wohnteilhabegesetz (SächsWTG) setzt in Sachsen künftig den Rahmen für Betreuungs- und Wohnqualität im Alter sowie bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit.
Dazu erklärt Petra Čagalj Sejdi, Sprecherin für Inklusion der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Mit dem Wohnteilhabegesetz gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu einer selbstbestimmten Lebensgestaltung für Pflegebedürftige, Menschen mit psychischen Erkrankungen und Menschen mit Behinderungen. Wir stärken gemeinschaftliche Wohnformen und ambulant betreute Wohngemeinschaften, um den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der Betroffenen gerecht zu werden und ein Mehr an Selbstständigkeit und Eigenständigkeit zu ermöglichen.“
„Ein für uns besonders wichtiger Aspekt des Gesetzes ist der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor Missbrauch, Ausbeutung, Gewalt und Diskriminierung. Die explizite Aufnahme dieses Punktes in das Wohnteilhabegesetz ist ein klares Bekenntnis zu den völkerrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.“
Markus Scholz, pflegepolitischer Sprecher der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion, ergänzt:
„Gerade die Pflege leidet unter einer sich verschärfenden Personalsituation. Mit dem Personalbemessungsinstrument setzen wir nun auf Lösungen, die den tatsächlichen Pflegebedarfen und Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner je nach Pflegegrad gerecht werden, anstatt auf starre Fachkräftequoten zu pochen. Das Gesetz ermöglicht damit eine flexible und bedürfnisorientierte Personaleinsatzplanung.“
„Die Bevölkerung in Sachsen wird immer älter und mit steigendem Alter steigt auch der Bedarf an intensiver Betreuung und Pflege. Mit dem Wohnteilhabegesetz reagieren wir auf diese Entwicklung und schaffen die rechtliche Grundlagen für die adäquate Betreuung in Intensiv-Pflege-Wohngemeinschaften. Zudem stärken wir die Qualitätssicherung durch die Heimaufsichtsbehörde.“
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