Datum: 04. März 2024

Reform des Sächsischen Heimrechts: Große Schritte für mehr Selbstbestimmung

Der Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt des Sächsischen Landtags hat heute den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Reform des Sächsischen Heimrechts (Drucksache 7/14987) behandelt. Das daraus entstehende Sächsische Wohnteilhabegesetz (SächsWTG) wird künftig den Rahmen für Betreuungs- und Wohnqualität im Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit in Sachsen setzen.

Petra Čagalj Sejdi, inklusionspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, äußert sich positiv über die Neuerungen im Gesetz:

„Das Sächsische Wohnteilhabegesetz schafft die Grundlage für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung. Es fördert aktiv die Entwicklung und Erprobung gemeinschaftlicher Wohnformen sowie ambulant betreuter Wohngemeinschaften, um individuellen Bedürfnissen und Wünschen gerecht zu werden. Damit wird der Paradigmenwechsel des Bundesteilhabegesetzes für den Freistaat umgesetzt.“

„Das Wohnteilhabegesetz verankert umfassende Schutzabsichten für Menschen in Einrichtungen oder Wohngemeinschaften, vor allem in Bezug auf Schutz vor Gewalt und Diskriminierung. Mit der Integration der Gewaltprävention werden Konzepte zum Schutz gegen Gewalt verbindlich. Das Gesetz stärkt Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner, indem es eine Bewohnervertretung einführt und ihnen ein Recht auf Selbstbestimmung bei der individuellen Pflege- und Betreuungsmaßnahmenplanung sowei bei der Teilhabe- und Gesamtplanung und deren Durchführung zusichert.“

Markus Scholz, Gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag ergänzt:

„Mit dem Personalbemessungsinstrument setzen wir in der Pflege auf Lösungen, die den tatsächlichen Pflegebedarfen und Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner je nach Pflegegrad gerecht werden, anstatt auf starre Fachkräftequoten zu setzen. Das Gesetz ermöglicht damit eine flexible, bedürfnisorientierte Personaleinsatzplanung. Des Weiteren ist für Pflegebedürfige und ihre Angehörigen die Transparenz in einem ersten Schritt sichergestellt, indem der Prüfbericht am Ort der Einrichtung oder der ambulant betreuten Wohngemeinschaft zur Einsichtnahme vorzuhalten ist.“

„Mit dem Wohnteilhabegesetz stellen wir die Betreuung und Versorgung von intensivpflegebedürftigen Menschen sicher und tragen zu einer Verbesserung bei. Um den steigenden Bedarf und die Qualitätssicherung in diesem Bereich zu gewährleisten, werden rechtliche Grundlagen für die adäquate Betreuung in Intensiv-Pflege-Wohngemeinschaften und die Überwachung durch die Heimaufsichtsbehöre geschaffen.“