Mehr Unterstützung für psychisch Erkrankte: Gesetz stellt Menschen in den Mittelpunkt
Der Sächsische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung das „Sächsisches Gesetz zur Reform der Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen“ (Drs 7/15722) beschlossen.
Dazu erklärt Markus Scholz, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Das Gesetz stellt den Menschen mit psychischer Erkrankung in den Mittelpunkt. Die Änderungen bringen wichtige Fortschritte: Hilfen und Unterstützung mit modernen fachlich anerkannten Standards werden in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung verankert. Das Prinzip ambulant vor stationär, Hilfen wie Genesenenbegleitung, Patientenfürsprecher*innen oder die Koordination sektorenübergreifender Hilfsangebote wurden aufgenommen. Diese Hilfen sollen Betroffene trotz Krankheit zu einem Leben mit gesellschaftlicher Teilhabe befähigen.“
„Wir freuen uns, dass sich an der Entstehung dieses Gesetzes zahlreiche Fachverbände, Betroffene und Angehörige beteiligen konnten. Diesen Prozess sehen wir BÜNDNISGRÜNE als beispielhaft für gute Gesetzgebung mit und für die Menschen in Sachsen.“
Weitere Informationen:
Im Koalitionsvertrag war die Evaluierung des Gesetzes aus 1994 vereinbart. Aus der Evaluation ergab sich großer Handlungsbedarf. Insgesamt wurden vier Workshops zur Beteiligung vom Sozialministerium durchgeführt. Dies bildete die Grundlage für die Überarbeitung des Gesetzes.