Datum: 29. März 2023

Kommunale Klimamillionen gehen an den Start: Sachsen unterstützt Kommunen unkompliziert beim Klimaschutz

Die kommunalen Klimamillionen gehen an den Start: Sachsens Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hat dieser Tage eine entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Auszahlung des Kommunalen Energie- und Klimabudgets unterzeichnet. Nachdem auf BÜNDNISGRÜNE Initiative Mittel im Landeshaushalt dafür bereitgestellt wurden, stehen diese den Kommunen ab Ende März zur Verfügung.

Dazu erklärt Franziska Schubert, Vorsitzende sowie finanz- und kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Die Klimamillionen sind jetzt auf dem Weg zu den sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten. Das ist eine richtig gute Nachricht für unsere Kommunen. Denn die Auswirkungen des Klimawandels betreffen sie ganz direkt und verursachen Kosten. Nur wenn die Kommunen vorsorgen und sich krisenfest aufstellen, können sie ihre Gemeindekasse langfristig entlasten. Dabei werden sie vom Freistaat erstmals ganz unmittelbar unterstützt. Uns BÜNDNISGRÜNEN war wichtig, dass es ein einfaches, unkompliziertes Verfahren gibt.“

„Ob Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von Kitas, mehr Grün in der Stadt oder andere Maßnahmen zur Klimawandelanpassung – wir BÜNDNISGRÜNE sind gespannt, welche Ideen die Kommunen mit den Klimamillionen angehen werden. Und vielleicht finden sich unter den bundesweit vorbildlichen Modellkommunen, die Klimaschutz und Energiewende bereits erfolgreich in ihrem kommunalen Alltag verankert haben, schon bald auch viele sächsische Beispiele.“

Weitere Informationen:

Der Freistaat Sachsen stellt in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 13 Millionen Euro als kommunales Energie- und Klimabudget (sogenannte Klimamillionen) zur Verfügung. Dadurch erhalten alle sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte pro Jahr je eine Million Euro. Das Geld wird zum 31. März ausgezahlt und darf laut Verwaltungsvorschrift für folgende Investitionen eingesetzt werden:
1. Errichtung und Ausbau von Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (einschließlich Nutzung von Speichern und Systemen zur intelligenten Steuerung von Bereitstellung und Nutzung), auch zur Resilienz gegenüber hohen Energiekosten (zum Beispiel Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden oder Nutzungvon Geothermie)
2. klimaschonende Mobilität (zum Beispiel Umstellung des kommunalen Fuhrparks einschließlich Bereitstellung der dafür benötigten Ladeinfrastruktur, Verbesserungen für die Fahrradmobilität),
3. Energieeinsparung und Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz, auch zur Resilienz gegenüber hohen Energiekosten und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit, sowie Beförderung von Sektorenkopplung und Synergieeffekten (zum Beispiel effizientere Nutzung von Wasser, Wasseraufbereitung, Flächenrecycling, effizientere Gebäudetechnik oder technische Prozesse, Nutzung von Abwärme),
4. Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klimaveränderungen (zum Beispiel Regenwassermanagement, verbesserter Wasserrückhalt, auf Dürresituationen und Starkregen angepasste ökologische Gewässerunterhaltung und naturnahe Gewässerentwicklung von Oberflächengewässern, angepasste Gebäudekörper, Entsiegelung).
Die Zuweisung darf mit weiteren Drittmitteln kombiniert und als Eigenmittel für Förderungen verwendet werden, sofern der Verwendungszweck eingehalten und dies beihilferechtlich zulässig ist.