Datum: 02. Februar 2023

Anwärter*innensonderzuschlag: Ausbildung im Justizvollzug wird attraktiver

In der heutigen Sitzung des Sächsischen Landtages hat Sachsens Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Katja Meier Fragen der Abgeordneten beantwortet. Dabei hat sie auch über die Einführung des Anwärter*innensonderzuschlages berichtet.

Hierzu führt Lucie Hammecke, Sprecherin für Justizvollzug der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, aus:

„50 Prozent mehr Lohn sind eine sehr gute Nachricht und ein toller Anreiz für alle jetzigen und potenziellen Auszubildenden im Justizvollzugsdienst. Es ist ein großer Erfolg, dass unserer Ministerin Katja Meier die Umsetzung des Anwärter*innensonderzuschlags so zügig gelungen ist. Im Doppelhaushalt 2023/24 haben wir als Parlament hierfür die finanziellen Voraussetzungen geschaffen. Umso mehr freut es mich, dass auch diejenigen, die sich bereits im Vorbereitungsdienst befinden, einen Anspruch auf die Zahlung haben.“

„Mit der Einführung des Sonderzuschlags wird die Ausbildung im Justizvollzug deutlich attraktiver. Das ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein wichtiges Zeichen. Denn wir brauchen dringend gut ausgebildete Fachkräfte für einen modernen und auf Resozialisierung ausgerichteten Justizvollzug.“

Weitere Informationen:

Es ist geplant, mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2023 einen Anwärter*innensonderzuschlag für die Zeit des Vorbereitungsdienstes zu gewähren, wenn ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern festgestellt wird. Die Höhe des Anwärter*innensonderzuschlages beträgt 50 Prozent des Anwärter*innengrundbetrages (682,80 Euro). Anwärterinnen und Anwärter mit einer förderlichen Berufsausbildung erhalten einen Zuschlag in Höhe von 70 Prozent des Anwärter*innengrundbetrags (955,92 Euro).