Datum: 15. Oktober 2021

Corona-Schutz-Verordnung: Vierte Welle erfordert Sorgsamkeit und Prävention

In ihrer heutigen Sondersitzung haben der Sozialausschuss, der Bildungsausschuss und der Verfassungsausschuss des Sächsischen Landtages über die neue Corona-Schutz-Verordnung beraten. Diese soll am 21. Oktober in Kraft treten.

Zur neuen Verordnung erklärt Kathleen Kuhfuß, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Wir haben uns als BÜNDNISGRÜNE aktiv in die Anhörung zur nächsten Corona-Schutz-Verordnung eingebracht. Dabei sind wissenschaftliche Erkenntnisse für uns die Grundlage. Die Situation in Sachsen ist folgende: die niedrigste Impfquote bundesweit, dafür aber die höchste Inzidenz der Infizierten. Und mit diesen schlechten Voraussetzungen gehen wir wider besseres Wissen den nächsten Öffnungsschritten durch die neue Corona-Schutz-Verordnung entgegen. In anderen europäischen Ländern sind viele Einschränkungen gefallen, aber eben auch bei einer deutlich höheren Impfdichte in der Bevölkerung. Und die Durchsetzung der 2- oder 3G-Regeln ist in anderen Ländern auch deutlich konsequenter als hier bei uns.“

„Aktuell werden bereits die 3G-Regeln in Restaurants und bei sonstigen großen Menschenansammlungen großzügig und nahezu ohne Kontrollen gehandhabt. Mit der neuen Verordnung soll bis zum Erreichen der Vorwarnstufe bei den Weihnachtsmärkten komplett auf die 3G-Regeln verzichtet werden. Wir BÜNDNISGRÜNE haben zur besseren Kontrolle eine Unterteilung in Flanier- und Verweilmeilen gefordert. In den Bereichen mit Essen und Getränken, in denen man länger verweilt, sollten die 3G-Regeln gelten, um Weihnachtsmärkte zu ermöglichen und das Risiko der Ansteckung mit dem Corona-Virus zu minimieren.“

„Ich sehe die Entscheidung zu Weihnachtsmärkten sehr kritisch und befürchte neue, verhinderbare Infektionen. Wir BÜNDNISGRÜNE werben dafür, dass sich Politik bei ihren Entscheidungen an den Hinweisen aus der Wissenschaft orientiert. Und die Warnungen aus der Medizin sind mit Blick auf eine vierte Welle sehr eindeutig.“

Kathleen Kuhfuß weiter: „Aus den ersten drei Wellen konnten wir lernen, dass AHA-L und 3G wichtige Schutzfaktoren sind. Überall dort, wo Menschen, auch Kinder und Jugendliche, nahe aufeinander treffen, müssen wir diesen Schutz für alle ermöglichen.“

„Wir begrüßen, dass der Freistaat Sachsen weiterhin am dynamischen Faktor festhält und durch die Bettenbelegung gut im Blick behält. Die neue Verordnung zeigt die besondere Verantwortung der Behörden vor Ort, beispielsweise bei der Durchsetzung der Hygienekonzepte auf den Weihnachtsmärkten. Stichprobenartige Kontrollen sind eine schwere, aber notwendige Aufgabe, um die Umsetzung der Hygienekonzepte sicherzustellen.“

Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion, ergänzt für den Bereich Kita und Schule:

„Kitas und Schulen sind Orte der Bildung und Teilhabe, das haben wir BÜNDNISGRÜNE während der Pandemie immer wieder betont. Offene Kitas und Schulen sind besonders für diejenigen Kinder wichtig, die es in der häuslichen Lernzeit nicht leicht haben – sei es aufgrund technischer Hürden, fehlender Lernräume zu Hause oder sozialer Schwierigkeiten. Um Schule in Präsenz weiterhin möglich zu halten, bedarf es aber entsprechender Maßnahmen.“

„Die Diskussionen über den Wegfall der Maskenpflicht ab Klasse 5 kommen aus Sicht von uns BÜNDNISGRÜNEN zu früh. Wir sind da anderer Auffassung als das Kultusministerium. Die Dynamik der vierten Welle ist insbesondere für Schülerinnen und Schüler noch nicht abschätzbar. Die Maske ist gerade dort, wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können, ein einfaches und effektives Mittel zum Schutz gegen das Corona-Virus. Die sogenannte Vorwarnstufe wird voraussichtlich nach den Herbstferien erreicht, der Wegfall der Maskenpflicht ab Klasse 5 würde damit ohnehin obsolet.“

„Wir BÜNDNISGRÜNE sehen die außerordentliche Belastung durch die Pandemie vor allem für Kinder und Jugendliche. Meine besondere Sorge gilt hier Kindern und Jugendlichen mit ihren Familien, die aufgrund körperlicher Einschränkungen im Sinne der Inklusion unser aller Schutz benötigen. Wir müssen alles daran setzen, die Impfquote unter Erwachsenen zu erhöhen, um für unsere Kinder und Jugendlichen Entlastungen zu ermöglichen. Dazu gehört, insofern es die Infektionszahlen zulassen, dann auch der Wegfall der Maskenpflicht. Ein solcher Schritt wird möglich, wenn wir alle verantwortungsvoll und umsichtig agieren – im Interesse der Jüngsten.“

„Schließlich ist es unabdingbar, die Situation vor Ort weiterhin genau im Blick zu behalten. Sollten vorübergehende Schulschließungen durch die pandemische Lage notwendig werden, müssen diese mit den lokalen Schulträgern und Gesundheitsämtern abgestimmt werden.“