BÜNDNISGRÜNE Statements zur Datenspeicherung beim Landesamt für Verfassungsschutz
Die Parlamentarischen Kontrollkommission hat in ihrer gestrigen Sitzung mehrheitlich einen „Nachbericht zum Abschlussbericht zur Sammlung und Speicherung von Abgeordnetendaten durch das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen“ beschlossen. Daraus geht hervor, dass das Landesamt für Verfassungsschutz in den vergangenen Jahren illegal Daten über Abgeordnete des Sächsischen Landtages gespeichert hat.
Dazu erklärt Christin Melcher, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Ich habe bereits im vergangenen Jahr ein Auskunftsersuchen beim Landesamt für Verfassungsschutz gestellt. Aus dem erteilten Bescheid wird deutlich, dass der Verfassungsschutz in seinen Datenbanken offenbar alles Mögliche speichert. Die fortdauernde Speicherung von Informationen, welche Demoaufrufe eine Abgeordnete unterzeichnet oder an welchen Sitzungen von Ausschüssen sie teilgenommen hat, ist dabei definitiv rechtswidrig. Der Verfassungsschutz ist kein Archiv, sondern ein Geheimdienst, der an enge rechtliche Grenzen gebunden ist, was er überhaupt speichern darf.“
Zum PKK-Bericht ergänzt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Der Bericht der PKK zeigt, dass der Verfassungsschutz in der Vergangenheit eklatant rechtswidrig Daten über Abgeordnete gespeichert hat. Es gibt keinen Grund, beispielsweise meine Äußerungen zu Querdenken-Demos und der mangelhaften Arbeit der Sicherheitsbehörden zu speichern.“
„Das seit 2017 genutzte Datenverarbeitungssystem DOMEA trägt dazu bei, dass das Landesamt für Verfassungsschutz durch Einspeisung sämtlichen zu bearbeitenden Schriftverkehrs auf einem riesigen durchsuchbaren Datenberg sitzt, der auch Informationen zu Personen enthält. Durch Volltextsuche kann das jederzeit – unabhängig davon, ob die Daten zur der Person konkret erhoben worden – dazu genutzt werden, Personenprofile zu erhalten. Dabei gab es weder automatisierte Löschungen noch Relevanzprüfungen der Daten. Für mich steht fest: Die Speicherung von Daten durch den Verfassungsschutz muss unverzüglich auf rechtsstaatliche Füße gestellt werden und muss über jeden Zweifel an der Rechtmäßigkeit erhaben sein. Derartige Datenspeicherungen darf es bei einem Geheimdienst in keinem nur denkbaren Szenario geben.“
Weitere Informationen:
>> Abweichende Meinung des Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission Valentin Lippmann