Datum: 30. März 2021

BÜNDNISGRÜNE fassen Beschluss zur geplanten Einführung einer Mietpreisbremse

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat in ihrer Fraktionssitzung am 30. März 2021 noch einmal bekräftigt, dass angesichts der Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt eine Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig erforderlich ist. Die Fraktion hat sich deshalb in einem entsprechenden Beschluss dafür ausgesprochen, dass die Staatsregierung zügig per Verordnung eine Mietpreisbremse einführen und dabei sächsische Landeskennwerte nutzen soll.

Dazu erklärt Thomas Löser, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Wir BÜNDNISGRÜNE wollen es den Kommunen ermöglichen, bei Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Das haben wir mit unseren Koalitionspartnerinnen auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Eine dieser Gegenmaßnahmen ist die Einführung einer Mietpreisbremse. Durch diese wird geregelt, dass der Mietpreis von Bestandswohnungen bei der Neuvermietung nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Betroffene Kommunen können erst dann handeln, wenn die Landesregierung die entsprechende Verordnung erlässt. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen sie darin unterstützen.“

„Der Wohnungsmarkt in Sachsen hat sich vor allem in Dresden und Leipzig in den vergangenen Jahren zunehmend aufgeheizt. Immer häufiger werden einkommensarme und sozial benachteiligte Menschen aus bestimmten Quartieren verdrängt oder sind von Wohnungslosigkeit betroffen. Gerade in den Großstädten und einzelnen Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt besteht dringender Handlungsbedarf. Hier müssen wir tätig werden und die alarmierende Entwicklung stoppen. Das haben auch die Demonstrationen unter dem Motto ‚Housing first‘ in verschiedenen Leipziger Stadtteilen am vergangenen Wochenende noch einmal deutlich gemacht.“

„Die jüngst geäußerte Kritik des Verbands der Wohnungswirtschaft in Sachsen an einem bundesweit bewährten sozialpolitischen Instrument wie der Mietpreisbremse, die dem sozialen Frieden in der Gesellschaft nutzt, kann ich nicht nachvollziehen. Es handelt sich mitnichten um parteipolitische Interessen, wie der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften behauptet. Vielmehr gehen wir so ein Problem an, das für viele Menschen in Sachsens Großstädten zu den größten finanziellen Belastungen gehört. Genauso wie die Wohnungsgenossenschaften einen unschätzbar wertvollen Beitrag zu einem erträglichen Mietniveau leisten, gibt es vereinzelt auch private Vermieterinnen und Vermieter, die die Lage in beliebten Vierteln in Leipzig oder Dresden weniger zum Wohl der Allgemeinheit als vielmehr zur eigenen Bereicherung nutzen. Dem wollen wir im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten einen Riegel vorschieben.“

„Um zeitnah eine rechtssichere Regelung zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor immer weiter überhitzten Wohnungsmärkten erlassen zu können, unterstützt die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion das Vorhaben, für die Einführung einer Mietpreisbremse sächsische Landeskennwerte zu verwenden. Diese tragen im Gegensatz zu den Bundesvergleichswerten den spezifisch sächsischen Voraussetzungen Rechnung und ermöglichen eine Einführung der Mietpreisbremse für die Städte Dresden und Leipzig noch in diesem Sommer. Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnerinnen und dem zuständigen Staatministerium für Regionalentwicklung wollen wir die Mietpreisbremse zügig zur Anwendung bringen und so bezahlbaren Wohnraum in Sachsen sichern.“

Weitere Informationen:

>> „Gemeinsam für Sachsen – Koalitionsvertrag 2019 bis 2024“: Kapitel Bauen & Wohnen, Vereinbarung zur Mietpreisbremse (Seite 80)

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