Gemeinschaftsschulen: Entschließungsantrag unterstützt längeres gemeinsames Lernen
(2020-86) Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, merkt zum eingereichten Entschließungsantrag im Zuge der Anhörung des Volksantrages „Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen“ an:
„Kernanliegen des Volksantrages ist das längere gemeinsame Lernen und dies ermöglichen wir mit dem Änderungsantrag. Kinder können über Klasse 4 hinaus gemeinsam lernen und eine Entscheidung zum weiteren Schul- und Lebensweg kann später getroffen werden.“
Zudem weist die bildungspolitische Sprecherin daraufhin: „Dass wir künftig die Gemeinschaftsschule in unserem Schulgesetz wiederfinden, ist für uns BÜNDNISGRÜNE ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit in Sachsen.“
„Wichtig ist nun, Schulträger und interessierte Schulen bei der Verwirklichung von Gemeinschaftsschulen in Sachsen zu unterstützen. Dazu haben wir in der Koalition einen Entschließungsantrag eingereicht, der eine fachliche Begleitung und Unterstützung durch die Schulaufsicht fordert.“
„Zudem wollen wir mit dem Entschließungsantrag die Qualität der pädagogischen Arbeit an Gemeinschaftsschulen sichern. Markenkerne von Gemeinschaftsschulen sind die heterogenen Lerngruppen und das binnendifferenzierte sowie jahrgangsübergreifende Unterrichten. Daher wollen wir für eine erfolgreiche pädagogische Begleitung von Gemeinschaftsschulen in Sachsen darauf abzielende Fort- und Weiterbildungen für unsere Lehrkräfte.“
„Für uns Bündnisgrüne ist ein weiterer wichtiger Punkt im Entschließungsantrag die Zusicherung, dass für Schulen in freier Trägerschaft, die bereits jahrgangsübergreifenden und binnendifferenzierten unterrichten, ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren ermöglicht wird. Im Falle einer Schulartänderung sollen hinsichtlich des bereits bestehenden Bildungsangebots keine neuen Wartefristen begründet werden.“
„Ein besonderes Anliegen des Antrages ist für uns Grüne, dass die ‚Nachbarschaftsschule Leipzig‘ und das ‚Chemnitzer Schulmodell‘, welche derzeit als ‚Schule besonderer Art‘ im Schulgesetz geführt werden (§ 63 d SächsSchulG), die Weiterentwicklung zu Gemeinschaftsschulen und Oberschulen+ ermöglicht wird. Beide Schulen sind de facto seit Jahren Gemeinschaftsschulen und leisten hervorragende pädagogische Arbeit.“
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