Datum: 24. Juni 2019

‚Heim-TÜV-II‘ – Wurde nur eine Auswahl von Heimen besucht? Ausländerbeauftragte soll die der Studie zugrunde liegenden Daten veröffentlichen!

(2019-147) Zur Vorstellung der Studie des ‚Heim-TÜV-II‘ 2019 erklärt Petra Zais, asylpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Es freut mich, dass die baulichen und hygienischen Mängel in den Unterkünften seit dem Heim-TÜV-I >>weitgehend abgestellt<< und die Unterkünfte >>überwiegend in Ordnung<< sein sollen. Doch nach meinen Informationen ist es bei der Studie nur zu einer Auswahl gekommen. Nicht einmal die Hälfte der Heime sollen wirklich besucht worden sein. Hier erwarte ich, dass der Ausländerbeauftragte die der Studie zugrunde liegenden Daten veröffentlicht.“

„Zudem bleibt wie schon beim Heim-TÜV-I völlig unklar, welche Standards zugrunde gelegt wurden. Auch bleibt völlig offen, welche konkreten Maßnahmen bis wann vorgenommen werden, um die noch bestehenden Mängel zu beheben und wer das überprüft. Dafür kommt die Studie am Ende der Legislaturperiode leider zu spät.“

„Erneut wurde beim Heim-TÜV die Perspektive von Asylsuchenden und Geflüchteten nicht berücksichtigt. Es ist jedoch erforderlich, auch diejenigen miteinzubeziehen, die in den Unterkünften leben. Das war bereits meine Kritik vor zwei Jahren. Es wäre also genug Zeit gewesen zu überlegen, wie eine Einbindung der Geflüchteten erfolgen kann.“

„Dass nun ein Konzept für zukünftige Befragungen von Geflüchteten vorliegt, die im nächsten Bericht berücksichtigt werden soll, ist nur ein schwacher Trost.“

„Seit dem Jahr 2015 fordern wir GRÜNEN ein Gewaltschutzkonzept für Gemeinschaftsunterkünfte. Insofern unterstütze ich die Forderung des Sächsischen Ausländerbeauftragten, dass mehr Opfer- und Gewaltschutz für Frauen und besonders schutzbedürftige Gruppen in den Unterkünften erfolgen muss. Doch es ist an der Zeit, den Worten endlich Taten folgen zu lassen.“

„Auch die Forderung nach mehr Teilhabe von Geflüchteten in Gremien und Beiräten für eine gelingende Integration teile ich völlig. Doch es wäre es wünschenswert gewesen, wenn die Studie auf die fehlenden Strukturen hinweisen würde, die beispielsweise durch ein Sächsisches Teilhabegesetz, wie wir es fordern, erst geschaffen werden müssten.“