Dienstreisen sächsischer Landesbediensteter – Dienstreisen sind kein Privatvergnügen, sondern Arbeitszeit!
Die Dienstreisen sächsischer Landesbediensteter sind oft länger als ihre Regelarbeitszeit. Laut Antwort von Finanzminister Dr. Matthias Haß (CDU) auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Petra Zais (GRÜNE) wird die Zeit für An- und Abreise sächsischer Landesbediensteter grundsätzlich nicht als Arbeitszeit anerkannt. Zumindest wird die Zeit, die über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht, nicht vergütet.
„Dienstreisen sind kein Privatvergnügen“, kritisiert Zais, Arbeitsmarktexpertin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Auch die An- und Abreise zählen für mich eindeutig zur Arbeitszeit.“ Diese Ansicht stärkt auch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 17.10.2018 (5 AZR 553/17). Demnach lägen Dienstreisen zu ausländischen Arbeitsorten und zurück allein im Arbeitgeberinteresse und sind im Allgemeinen wie Arbeit zu vergüten.
Eine Nachfrage der Landtagsabgeordneten ergab, dass die Anerkennung von Dienstreisezeiten darüber hinaus von Ministerium zu Ministerium unterschiedlich gehandhabt wird. So wird für eine Dienstreise mit fünf Stunden Anreisezeit (06:00 bis 11:00 Uhr), vier Stunden Dienstgeschäft (11:00 bis 15:00 Uhr) und fünf Stunden Rückreisezeit (15:00 bis 20:00 Uhr) einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter des Innenministeriums zehn Stunden als Arbeitszeit angerechnet. Wer für die Staatskanzlei arbeitet, muss mit acht Stunden, und wer für das Justizministerium tätig ist, mit sechs Stunden vorlieb nehmen.
Petra Zais fordert die Staatsregierung deshalb auf, diesen Flickenteppich unverzüglich zu korrigieren und eine einheitliche rechtskonforme Regelung zu treffen.
„Die verunglückte Personalpolitik der Sächsischen Staatsregierung darf nicht länger auf den Rücken der Landesbediensteten ausgetragen werden. Wer ständig über ‚gute Arbeit in Sachsen‘ redet, sollte mit gutem Beispiel vorangehen. Die Staatsregierung zeigt deutlich, wie ernst sie es mit ihrer Forderung nach guter Arbeit und der Wertschätzung der Landesbediensteten meint.“
Weitere Informationen:
» Antwort von Finanzminister Dr. Matthias Haß (CDU) auf die kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Petra Zais (GRÜNE) ‚Unterschiede bei der Anerkennung von Fahrtzeiten zu Dienstreisen innerhalb der Sächsischen Staatsregierung‘ (Drs 6/15453)
» Antwort von Finanzminister Dr. Matthias Haß (CDU) auf die kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Petra Zais (GRÜNE) ‚Nachfrage auf die Antwort der Staatsregierung zur Kleinen Anfrage Drs 6/15453 vom 27.12.2018‘ (Drs 6/16266)