Beschwerden aus Sachsen zur verschärften Gülleverordnung − GRÜNE: Bei Überschreitung der Nitrat-Grenzwerte im Grundwasser muss schnellstmöglich gegengesteuert werden
Günther: Was unternimmt der Umwelt- und Landwirtschaftsminister gegen noch mehr Nitrat im Grundwasser?
(2019-21) Zu den aktuell in Sachsen geäußerten Beschwerden zur vor eineinhalb Jahren in Kraft getretenen verschärften Gülleverordnung erklärt Wolfram Günther, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Wir GRÜNE begrüßen alle Initiativen, damit weniger Nitrat im Grundwasser landet. Es muss bei der Überschreitung der Nitrat-Grenzwerte im Grundwasser schnellstmöglich gegengesteuert werden. In Sachsen gab es im letzten Herbst Sperrfristverschiebungen, etliche Betriebe durften auf Antrag auch nach dem Stichtag 1. November weiterhin Gülle auf Grünland und mehrjähriges Feldfutter ausbringen. Nach der aktuellen Dünge-Verordnung beginnt die Sperrfrist bei Grünland und auf Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau am 1. November.“
„Ich kann nicht erkennen, dass Umwelt- und Landwirtschaftsminister Schmidt gegen mehr Nitrat im Grundwasser irgendetwas unternimmt. Dabei wäre schnelles Handeln angebracht. Mit Hilfe von zwei Kleinen Anfragen hake ich derzeit nach, wie viele Landwirtschaftsbetriebe diese Ausnahmeregelung erteilt bekommen haben. Spannend für mich wird die Antwort darauf sein, mit welcher Begründung derartige Ausnahme erteilt worden sind.“
„Aus pflanzenbaulicher Sicht haben die Pflanzen nach dem 1. November keinen nennenswerten Aufwuchs mehr. Das bedeutet, dass der Stickstoff aus der Gülle nicht pflanzlich aufgenommen werden kann. Somit gelangt der Stickstoff aus der Gülle in den Boden und weiter ins Grundwasser. Sobald die Bodentemperaturen ausreichend hoch sind, wird das Ammonium aus der Gülle in Nitrat umgewandelt. Dann drohen Auswaschverluste. Ich halte es für sinnvoll, wenn Landwirte einen stärkeren Augenmerk auf einen humusaufbauenden Ackerbau legen, denn ein humushaltiger Boden sorgt für eine gute Stickstoffnachlieferung.“
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Hintergrund:
Auslöser für die Novelle der Düngeverordnung war eine Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Überschreitung der zulässigen Grenzwerte bei Nitrat im Grundwasser. Ein höherer Wert als 50 mg Nitrat pro Liter gilt als gesundheitsschädlich. Seit Juni 2017 gilt auf Ackerland ein Düngeverbot mit Gülle von spätestens 1. Oktober bis zum 31. Januar. Bei Gemüseflächen sowie Erdbeer- und Beerenobstkulturen beginnt die Sperrfrist am 1. Dezember, bei Grünland und auf Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau am 1. November des jeweiligen Kalenderjahres.