Datum: 28. Juni 2019

Auswahl von Bewerber/innen für den sächsischen Schuldienst – Zu kurze Rückmeldefristen und fehlende oder unpassende Einstellungsangebote – ‚Lenkendes Verfahrens‘ muss kritisch evaluiert werden

(2019-156) Angesichts kritischer Berichte von Bewerberinnen und Bewerbern für den sächsischen Schuldienst zu Gruppenterminen im Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB), kurzen Rückmeldefristen und fehlenden oder unpassenden Einstellungsangeboten erklärt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Bei allem Verständnis für die Dramatik der Situation und den Ungleichgewichten in der Nachfrage nach bestimmten Schularten und Regionen: Der Versuch eines ‚lenkenden Verfahrens‘ muss kritisch evaluiert werden. Die Zeiten, in denen auf dem Lehrerarbeitsmarkt aus dem Vollen geschöpft werden konnte, sind längst vorbei. Diese Erkenntnis scheint noch nicht bei allen angekommen zu sein.“

„Ich halte es für falsch, wenn zum Beispiel die Bereitschaft zum Schulartwechsel bei der Bewerbung stärker honoriert wird als eine grundständige Ausbildung – so geschehen im Fall von Gymnasiallehrkräften und Grundschullehrerinnen. Während ausgebildete Grundschullehrkräfte in andere Regionen umgelenkt werden sollten, erhielten 15 Gymnasiallehrerinnen und -lehrer an den LaSuB-Standorten Dresden und Leipzig eine unbefristete Einstellung, als sie sich ausschließlich an Grundschulen bewarben. Die Lehramtsausbildung erfolgt in Sachsen schulartbezogen, d.h. Gymnasiallehrerinnen und -lehrer sind nicht wirklich für die Arbeit an Grundschulen ausgebildet. Ich halte ein solches Vorgehen für ein fatales Signal an Lehramtsstudierende.“

„Bis heute spielt die familiäre Situation bei allen sogenannten Personalmaßnahmen kaum eine Rolle. Das bestätigen mir immer wieder Zuschriften von Lehrkräften, egal, ob sie bereits im Schuldienst tätig sind oder sich neu bewerben: Familienfreundlichkeit steht hinten an. Dabei zeigt die gerade veröffentlichte Lehramtsabsolventenstudie, dass private und familiäre Gründe eine wichtige Rolle spielen, sowohl bei der Entscheidung für eine Bewerbung in Sachsen als auch bei einer Entscheidung dagegen. Anders gesagt: Familienfreundlichkeit entscheidet darüber, ob eine Einstellung letztlich gelingt oder nicht. Das darf nicht länger ignoriert werden.“

„Jede nicht generierte Einstellung schafft Folgeprobleme. Können der Bedarf und die ohnehin vorhandenen Lücken nicht durch Einstellungen gedeckt bzw. geschlossen werden, werden weitere Personalmaßnahmen, insbesondere Versetzungen und Abordnungen nötig. Das sorgt bei den Betroffenen für Frust und bringt weitere Unruhe ins System.“

Hintergrund:
» Informationen zur Sächsischen Absolventenstudie mit erster Sächsischer Lehramtsabsolventenstudie (2013-2015)

Daraus geht u.a. hervor, dass für 95,5 Prozent der Befragten private und familiäre Gründe wichtig sind bei der Entscheidung, sich für den Vorbereitungsdienst in Sachsen zu entscheiden. Private Gründe sind auch ausschlaggebend für eine Bewerbung in Sachsen bzw. für eine Bewerbung außerhalb Sachsens.