Datum: 15. Februar 2019

Änderung des Waldgesetzes? – Öffentliche Anhörung macht deutlich: Gesetzentwurf ist ein Schnellschuss und gefährdet die Waldbewirtschaftung

Günther: Novellierung des Waldgesetzes ist eine große Aufgabe, die sorgfältige Arbeit ohne Zeitdruck erfordert

(2019-51) Der Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Waldgesetzes gefährdet die Waldbewirtschaftung. Das wurde heute in der Öffentliche Anhörung des Gesetzentwurfs im Umweltausschuss des Landtags deutlich.

Die vorgeschlagenen Änderungen beträfen vor allem die Privat- und Körperschaftswälder in Sachsen, die unter der aktuellen Schadensentwicklung im Wald leiden. Die Körperschaftswaldbesitzer würden vor unlösbare personelle Probleme gestellt, da die Übergangsfrist unzureichend ist. Nach Meinung der Sachverständigen führen die neuen Regelungen zu erheblichen, weitgehend nicht durch Holzwirtschaft zu finanzierende Mehrausgaben.

„Dieser Gesetzentwurf der Koalition gefährdet eine flächendeckende qualifizierte, fachliche Begleitung vor Ort – gerade für kleinere private und kommunale Waldbesitzer. Die Regelungen müssen überarbeitet werden“, erklärt Wolfram Günther, Vorsitzender und umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Die Auswirkungen des Klimawandels mit Klimaextremen wie Stürmen, Trockenheit und Insektenkalamitäten bekommen im Moment alle Waldbesitzer gleichermaßen zu spüren. Nur der Waldumbau hin zu gemischten, strukturreichen und stabilen Wäldern mit standortangepassten Baumarten kann zu einem nachhaltigen, erwerbswirtschaftlichen Wald führen, der die vielen Gemeinwohlaufgaben nachhaltig erfüllen kann. Der Gesetzentwurf lässt offen, wie dieser notwendige Waldumbau im öffentlichen und privaten Wald zukünftig umgesetzt werden soll.“

Der von er GRÜNEN-Fraktion benannte Sachverständige Georg Lindner von der Arbeitsgemeinschaft ‚Naturgemäße Waldbewirtschaftung‘ steht dem Gesetzentwurf sehr kritisch gegenüber. „Das Ziel sollte es sein, dass Waldbesitzer und Waldbewirtschaftung gestärkt und für die Zukunftsaufgaben in unserer Gesellschaft gerüstet werden“, so Lindner. „Der Waldumbau muss das Leitbild in Sachsen bleiben und dafür sind professionelle Unterstützung und personelle Kapazitäten notwendig – dies wäre durch die Gesetzesänderung stark gefährdet.“

„Durch die Anhörung ist deutlich geworden, dass das Waldgesetz verbessert werden muss. Dieser Aufgabe stellen wir GRÜNE uns gern. Jedoch nicht in einem überhasteten Verfahren wenige Monate vor Ende der Wahlperiode“, fasst Günther das Anhörungsergebnis zusammen. „Regelungsbedarf gibt es hinsichtlich der Honorierung der Gemeinwohlleistungen wie bei der Berücksichtigung steigender Risiken und Anforderungen an den Wald wie etwa durch den Klimawandel.“

„Für Gemeinwohlleistungen der Waldbewirtschaftung wie für Naturschutz, Erholung und  Klimaanpassung muss es finanzielle Unterstützung geben. Dafür müssen die Gemeinwohlleistungen klar, einfach und messbar definiert werden.“

Der Sachverständige, Dr. Mißbach, Oberbürgermeister der Stadt Großenhain, sieht die Gefahr, dass sich Kommunen aus Angst vor Überlastung von Waldeigentum verabschieden.
Der Sachverständige Prof. Bitter, Sächsischer Waldbesitzerverband e.V., kritisierte: „Ein Schnellschuss, der mehr Fragen und Probleme aufwirft als er löst – wenn das die Lösung ist, will ich mein Problem zurück.“

Weitere Informationen:
» Gesetzentwurf der Staatsregierung ‚Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen‘ (Drs 6/14563)