Schwarzfahren sollte künftig als Ordnungswidrigkeit behandelt werden
(2017-255) Eine extrem große Arbeitsbelastung der sächsischen Polizei und Justiz bei der Verfolgung von sogenannten ‚Schwarzfahrern‘ legen die Antworten des Justizministers Sebastian Gemkow (CDU) auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, offen.
Im Jahr 2016 wurden 13.588 Strafanzeigen wegen Leistungserschleichung (Paragraf 265a Strafgesetzbuch (StGB)) bearbeitet, nur 13 bezogen sich nicht auf Beförderungserschleichungen. Den ursprünglich 15.242 Beschuldigten standen am Ende der Ermittlungen 1.509 Anklageerhebungen und 4.951 Strafbefehlsanträge gegenüber. Die restlichen Verfahren wurden aus verschiedenen Gründen eingestellt.
„Der erhebliche Aufwand, der für diese Bagatelldelikte betrieben wird, ist nicht mehr zu rechtfertigen“, erklärt Katja Meier. „Schwarzfahren ist genauso ’sozialschädlich‘ wie etwa Falschparken. Während ‚Schwarzfahren‘ eine Straftat ist, handelt es sich beim Falschparken lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, mit weitaus geringeren Sanktionen. Diese veraltete Rechtspraxis halte ich nicht mehr für zeitgemäß.“
„Justizminister Gemkow muss die Impulse seiner Kollegen, etwa von Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) aufgreifen, dass Schwarzfahren nicht mehr als Straftat eingestuft wird. ‚Schwarzfahren‘ muss zukünftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wir würden damit die Polizei, die Staatsanwaltschaften und die Gerichte entlasten. Zudem würden auch die Justizvollzugsanstalten entlastet, in dem etwaige Ersatzfreiheitsstrafen abgesessen werden müssen. Die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden könnten dann ihre Ressourcen auf die Verfolgung von wirklich Tatverdächtigen konzentrieren.“
„Die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens wegen Beförderungserschleichung hat weitreichende Folgen vor allem für sozial schwache Betroffene. Wenn eine eigentlich verhängte Geldstrafe nicht bezahlt werden kann, droht der Freiheitsentzug. Jedoch ist mit einer kurzen Ersatzfreiheitsstrafe niemandem geholfen. Resozialisierungsmaßnahmen greifen dabei nicht. Vielmehr droht der Gefängnisaufenthalt eine Abwärtsspirale in Gang zu setzen.“
Zahlen zur Anzahl der Ersatzfreiheitsstrafen wegen Beförderungserschleichung konnte Justizminister Gemkow für Sachsen nicht nennen. Nach Angaben der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) sitzen deutschlandweit aktuell rund 5.000 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe ab; der überwiegende Teil von ihnen sind verurteilte Schwarzfahrer. In NRW sind es 1.215 Gefangene.
Weitere Informationen:
» Antwort des Justizministers Sebastian Gemkow (CDU) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (GRÜNE) ‚Fallzahlen Leistungserschleichung/Schwarzfahren gemäß § 256a StGB‘ (Drs 6/10867)
» Interview mit Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) vom 22. September 2017 in der Rheinischen Post
Hintergrund:
Schwarzfahren erfüllt den Tatbestand der Beförderungserschleichung (Paragraf 265a Absatz 1 3. Alternative StGB) und wird somit als Straftat bewertet.
Kriminalpolitisch steht diese Einordnung allerdings bereits seit längerem in der Kritik. Die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes reicht aus, um sowohl dem privatrechtlichen Ausgleichsinteresse der Verkehrsbetriebe zu genügen als auch den ‚Schwarzfahrer‘ zu bestrafen und abzuschrecken. Eine zusätzliche strafrechtliche Sanktionierung halten Rechtsexperten daher nicht für notwendig.
Erst kürzlich hatte sich in diesem Zusammenhang der Justizminister von Nordrhein-Westfalen Peter Biesenbach (CDU) dafür ausgesprochen, Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit einzustufen.
Er greift damit eine langjährige GRÜNE Forderung auf. U.a. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (GRÜNE) hat nochmals auf diesen Umstand verwiesen und seine Hoffnung auf eine gemeinsame Bundesratsinitiative zum Ausdruck gebracht.