Datum: 14. Juli 2017

Feierlichkeiten zum 30-jährigen Jubiläum der Friedlichen Revolution: Kritik an Planungsstand der Staatsregierung

(2017-162) Bisher ist noch unklar, ob es für das 30-jährige Jubiläum der Friedlichen Revolution 2019 eine Förderrichtlinie geben wird. Weiterhin ist eine inhaltliche Zusammenlegung mit dem 100-jährigen Jubiläum der Gründung des Freistaates Sachsen geplant. Das ergab eine Kleine Anfrage (Drs 6/9602) der demokratiepolitischen Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, Katja Meier. Dazu erklärt die Abgeordnete:

"Die Staatsregierung scheint auch die Vorbereitungen für die Feierlichkeiten anlässlich des 30. Jubiläums der Friedlichen Revolution 2019 regelrecht zu verschlafen. Bereits beim 25. Jubiläum der Deutschen Einheit wurde die entsprechende Förderrichtlinie erst sehr spät aufgelegt. Letztendlich konnten aber 74 Projekte mit 860.000 € gefördert werden."
"Laut Antwort der Staatsregierung ist für das Jubiläum 2019 bisher keineswegs klar, ob es überhaupt eine Förderrichtlinie geben wird. Ein entsprechendes Haushaltskapitel, welches die notwendigen Vorleistungen abbildet, sucht man vergebens. Um verschiedene Akteure, Vereine und Verbände in die Planung einzubeziehen und ein vielfältiges Programm zu realisieren, muss die Staatsregierung schnellstmöglich eine entsprechende Förderrichtlinie vorlegen."

"Auch bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Feierlichkeiten herrscht in der Staatskanzlei Planlosigkeit. Konkrete Angaben zu Ausgestaltung und Ausrichtung der Feierlichkeiten könne der zuständige Staatskanzleichef Jaeckel noch nicht treffen, wie seiner Antwort auf meine Anfrage zu entnehmen ist. Fest steht lediglich, dass ein Zusammenhang mit der ersten Gründung des Freistaates Sachsen vor 100 Jahren hergestellt werden soll."

"Das ist aus meiner Sicht äußerst problematisch. Eine Parallelisierung der historischen Ereignisse bloß aufgrund vermeintlich ‚runder‘ Zahlen ist inhaltlich unangemessen und trägt den beiden Ereignissen jeweils nicht in geeigneter Art und Weise Rechnung."

"Die Bildung des Freistaates Sachsens war ein längerer Prozess, der von der Ausrufung der sächsischen Republik im November 1918 über das vorläufige Grundgesetz für den Freistaat Sachsen im Februar 1919 bis zur Verabschiedung der endgültigen Verfassung des Freistaates Sachsen am 26.10.1920 reichte. Es ist offensichtlich, dass die Kerndaten dieses Prozesses erheblich von denen der Friedlichen Revolution von 1989 abweichen und die jeweiligen historischen Zusammenhänge völlig verschiedene waren. Es erscheint mir daher als sinnvoller, auch über eine geeignete eigenständige Würdigung der Bildung der Republik bzw. des Freistaates Sachsen nachzudenken."

» Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (GRÜNE) "Feierlichkeiten 30 Jahre Friedliche Revolution 2019" und die Antwort der Staatsregierung