Einklagen von Schulplätzen – Freie Schulwahl ade?
In 86 Fällen sind Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern im Schuljahr 2015/16 gegen die Zuweisung zu einer bestimmten Schule rechtlich vorgegangen. In 78 Fällen wurde ein förmlicher Widerspruchsbescheid ausgestellt, in 48 Fällen ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor Gericht eingereicht. Insgesamt 44 der 86 Verfahren waren erfolgreich im Sinne der Antragsstellerinnen und Antragsteller, 39 waren nicht erfolgreich und drei Verfahren sind noch nicht entschieden.
Die Zahlen hat Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, durch eine Parlamentarische Anfrage in Erfahrung gebracht.
"Die freie Schulwahl ist ein hohes Gut. Sie muss auch in Zeiten von Lehrermangel, steigenden Schülerzahlen und räumlichen Engpässen gewährleistet bleiben. Umso genauer muss man jeden Fall von ‚Umlenkung‘ betrachten und abwägen. Da zeigen die Fälle, die in einem Widerspruch münden oder gar vor Gericht landen, nur einen Ausschnitt."
Insgesamt spricht Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU) von Widersprüchen >>in dreistelliger Zahl<<, insbesondere in Leipzig und Dresden. Oftmals würden diese aber zurückgenommen oder das Anliegen erledige sich durch Wegzug oder Nachrücken von selbst.
Strittig ist in den meisten Fällen die Zumutbarkeit des Schulwegs bei ‚Umlenkung‘ oder die Auswahlentscheidung der Schule. Widerspruch wurde auch eingelegt, wenn nicht einmal mehr für eine Schülerin bzw. einen Schüler Platz war, der eine Klasse an ihrer bzw. seiner Schule wiederholen musste.
Bei den Widersprüchen und gerichtlichen Verfahren geht es fast ausschließlich um weiterführende Schulen. Auffällig häufig sind Leipziger Gymnasien betroffen: Fast die Hälfte der insgesamt 86 Vorgänge (39) entfielen auf die Leipziger Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur (SBA), dabei 37 auf Gymnasien der Stadt Leipzig. In den SBA-Regionalstellen Dresden und Bautzen gab es je 18 Fälle, im SBA-Bereich Zwickau 7 und in der SBA-Regionalstellen Chemnitz 4 Fälle.
Besonders umkämpft waren die Plätze am Johannes-Kepler-Gymnasium in Leipzig (12 Fälle), ebenso am Gymnasium Bürgerwiese Dresden (9 Fälle). An beiden Schulen wurde die Auswahlentscheidung als nicht rechtmäßig gewertet, die Widersprüche und Klagen waren somit erfolgreich.
"Die Schülerzahlen steigen weiter. Insgesamt werden in Sachsen im Schuljahr 2015/16 6.722 mehr Schülerinnen und Schüler beschult als vom Statistischen Landesamt prognostiziert, davon allein 2.439 im SBA-Bereich Leipzig, 2.364 im Raum Dresden und 1.093 in der SBA-Regionalstelle Chemnitz. Insbesondere die kreisfreien Städte brauchen dringend mehr Unterstützung zur Schaffung des erforderlichen Schulraums. Andernfalls droht ein Anstieg an ‚Umlenkungen‘ – und damit ein Anstieg an Widersprüchen und Klagen gegen diese Entscheidungen."
Kleine Anfrage Petra Zais "Einklagen von Schulplätzen" (Drs 6/3096):
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=3096&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1