Datum: 05. Juni 2015

Landtag diskutiert über Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften

(2015-189) Sachsens Landtag diskutiert am nächsten Donnerstag (11. Juni) auf Antrag der GRÜNEN-Fraktion über den Antrag ‚Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft in Sachsens Kommunen umsetzen‘ (Drs. 6/1254).

"Wir wollen der CDU-Fraktion die Gelegenheit bieten, ihre Positionen zu korrigieren, indem sie unserem Antrag zustimmt", so Eva Jähnigen, gleichstellungspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion. "Die SPD-Fraktion kann zeigen, wie ernst sie es mit Toleranz und Weltoffenheit meint. Im SPD-Wahlprogramm sah sie noch eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der vollständigen Öffnung der Ehe vor, im Koalitionsvertrag konnte sie sich nicht durchsetzen."

"In anderen Fällen präsentiert sich der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) gern als Bannerträger der Rechtstreue. Doch bei der Umsetzung des geltenden Bundesrechts zur Anerkennung der eingetragenen Lebenspartnerschaft engagiert er sich nicht. Seinem Ministerium – so seine Stellungnahme zum GRÜNEN-Antrag – sind angeblich keine Verstöße bekannt. Dabei gewann erst im letzten Jahr ein gleichgeschlechtliches Elternpaar eine Klage gegen Diskriminierung durch die Stadtverwaltung Dresden. Nicht-Wissen-Wollen und Nicht-Handeln-Wollen – dieser Umgang mit der Gleichstellung Homosexueller muss in Sachsen endlich beendet werden."

Anlässlich des diesjährigen Christopher Street Day (CSD) in Dresden erklärt Eva Jähnigen:
"Solange Entscheidungen für die Gleichstellung wie in Irland zu Pfingsten von sächsischen CDU-Politikern auf das Schärfste kritisiert werden, solange Regenbogenfahnen nicht vor sächsischen Ministerien hängen dürfen, solange Homophobie nicht als gesellschaftliche Realität wahrgenommen und bekämpft wird, werde ich mich für die Gleichstellung von homosexuellen Paaren und für den Abbau von Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen stark machen." "Entsprechend des diesjährigen CSD-Mottos ‚100% Mensch – ohne Wenn und Aber.‘ müssen endlich die notwendigen gesetzlichen Änderungen auf Landes-, Kommunal- und auf Bundesebene auf den Weg gebracht werden", fordert die Abgeordnete.
 » GRÜNER Antrag ‚Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft in Sachsens Kommunen umsetzen‘ (Drs. 6/1254) » Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag (Drs. 6/1254)

Hintergrund:
Eine Dresdner Bürgerin klagte vor dem Verwaltungsgericht Dresden gegen den Beitragsbescheid der Stadt Dresden für die Kitabetreuung ihres Kindes (1 K 1724/11). Sie machte geltend, dass sie ihr Kind gemeinsam mit dem Kind ihrer Lebenspartnerin aufzieht, das bereits in einer Dresdner Kita betreut wird. Die Stadt Dresden behandelte sie jedoch als alleinerziehende Mutter und ließ nicht zu, dass das Kind als zweites Zählkind der Familie preiswerter betreut wurde.
Am 22.01.2014 gab das Verwaltungsgericht der Klage in einem Urteil unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 19.02.2013 (Az. 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09) vollständig Recht.