Datum: 30. Mai 2014

Bildungsfinanzierung – frei werdende 85 Mio. unter Hochschulen und Schulen aufteilen

(2014-139) Zur Einigung der Großen Koalition des Bundes in der Bildungsfinanzierung erklären Annekathrin Giegengack, bildungspolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, hochschulpolitischer Sprecher und parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

Annekathrin Giegengack: "Die versprochene Kita-Milliarde verteilt sich auf vier Jahre und sechszehn Bundesländer. Wird sie nach geltendem Schlüssel verteilt, wird Sachsen nur ein sehr kleines Stück vom Kuchen bekommen. Der Bedarf an Kitaplätzen ist in Ostdeutschland, mit Ausnahme einiger Ballungszentren, weitgehend gedeckt. Von den für 2015 und 2016 veranschlagten Ausbau-Millionen wird Sachsen deshalb kaum profitieren. Die ostdeutschen Länder brauchen das Geld dagegen dringend für den qualitativen Ausbau. Dieser jedoch soll erst ab 2017 über Bundesmittel finanzierbar sein. Dabei könnte damit beispielsweise das Landesmodellprojekt ,Sprache fördern‘ verstetigt werden."

Dr. Karl-Heinz Gerstenberg: "Dass durch die Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund im Freistaat Sachsen ab 2015 ca. 85 Millionen Euro zusätzlich frei werden, nimmt der bisherigen Verweigerungshaltung der Staatsregierung jegliche Grundlage. Für uns steht fest: 45 Millionen Euro müssen den Hochschulen und den Studentenwerken zu Gute kommen, um bei der Hochschulfinanzierung dem Bundesdurchschnitt zumindest näher zu kommen. Die Studentenwerke werden damit spürbar in ihrer wichtigen Arbeit der Schaffung sozialer Rahmenbedingungen für ein Studium unterstützt. Die Zeit für Ausflüchte ist nun endgültig vorbei!"

Annekathrin Giegengack: "40 Millionen Euro sollten in die schulische Bildung fließen. Zum einen brauchen wir mehr Lehrerinnen und Lehrer, um die steigenden Schülerzahlen und die hohe Zahl an Altersabgängen auszugleichen. Zum anderen muss die Schulsozialarbeit endlich in ein Regelangebot überführt werden, ohne von immer neuen Projektmitteln und -fristen abhängig zu sein. Der Bund hat sich mit dem Jahreswechsel aus der Finanzierung zurückgezogen. Der Freistaat wartet lieber auf den Beginn der nächsten ESF-Förderperiode, anstatt selbst tätig zu werden. Jetzt ist die Chance da, ein eigenes Landesprogramm aufzulegen, wie es andere Bundesländer längst getan haben."

Dr. Karl-Heinz Gerstenberg: "Die getroffene Einigung bei der Kostenübernahme ist noch längst nicht das Ende der Diskussion um das BAföG –  sie ist lediglich ein Anfang. Vier Jahre nach der letzten BaAföG-Erhöhung muss die Ausbildungsförderung gründlich novelliert werden, um die sozialen Ungerechtigkeiten beim Hochschulzugang abzubauen. Neben einer signifikanten Erhöhung der Bedarfssätze und der Freibeträge muss das BAföG selbst an die Erfordernisse der Zeit angepasst werden. Dies schließt beispielsweise eine Aufhebung der Altersgrenze und eine Fördermöglichkeit für Studierende, die ihr Studium in Teilzeit absolvieren, ein. Auf diese Änderungen zwei weitere Jahre warten zu müssen, ist eine Zumutung für all jene, die heute auf die BAföG-Unterstützung dringend angewiesen sind. Insgesamt bleiben bei der gemeinsamen Finanzierung von Bildung durch Bund und Länder noch viele Fragen offen."