Datum: 01. Oktober 2014

15.000 Tonnen Bauschutt aus Abrissen von Atomkraftwerken können bis 2017 auf Deponien in Sachsen abgelagert werden

(2014-229) Insgesamt 15.000 Tonnen Bauschutt aus Abrissen von Atomkraftwerken (AKW) können bis zum Jahr 2017 auf Deponien in Sachsen abgelagert werden.
Das geht aus der Antwort von Umweltminister Frank Kupfer auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Eva Jähnigen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hervor. Die entsprechenden Freigaben des Umweltministers liegen für Bauschutt aus den Abrissen der Atomkraftwerke Stade (Niedersachsen) und Würgassen (Nordrhein-Westfalen) zur Ablagerung auf den sächsischen Deponien Grumbach (Ortsteil von Wilsdruff, Lkr. Sächsische Schweiz-Osterzgebirge), Wetro (Gemeinde Puschwitz, Lkr. Bautzen) und Cröbern (südlich von Leipzig und Markkleeberg, Lkr. Leipzig) gemäß Paragraf 29, Absatz 2 der Strahlenschutzverordnung des Bundes vor.
Jähnigen bezeichnet die Informationspolitik des scheidenden Umweltministers als "vordemokratisch". "Diese Zahlen erreichen wieder einmal nur die Öffentlichkeit, weil Abgeordnete Kleine Anfragen stellen. Ich fordere das Ministerium auf, die zugrunde liegenden Untersuchungen und Prüfungen für die Bevölkerung und die örtlich zuständigen Kreistage öffentlich zu machen. Diese Ablagerungen müssen auch vor dem Hintergrund der jeweiligen Gesamtbelastungen der Standorte bewertet werden."
Die Abgeordnete weist auf weitere Probleme hin. "Wir müssen uns im Landtag darüber verständigen, wie Sachsen den Ruf als williges Müllimportland loswerden kann. Sonst droht dem Freistaat, über Jahre Ziel des Bauschuttes aus Abrissen von Atomkraftwerken zu werden. Ich erwarte, dass CDU-Fraktionschef Frank Kupfer sich an seine Wahlkampf-Kritik erinnert, dass der Müll >>quer durch die Bundesrepublik gekarrt wird<<. Nun sollte er auch dafür eintreten, dass dieser Praxis aus Sachsen nicht weiter Vorschub geleistet wird. Die Deponierung in der Nähe der alten AKW-Standorte wird es nur geben, wenn sächsische Deponiebetreiber nicht billig Deponiekapazitäten anbieten."
"Die Betreiber der Deponien, die Landratsämter und das Umweltministerium sollten die konkrete Situation und vorhandenen Belastungen der einzelnen Standorte gemeinsam überprüfen und die Ergebnisse der Bevölkerung offen legen." » Antwort auf die Anfrage "Ablagerung von radioaktiven Abfällen und radioaktiv strahlendem Bauschutt auf sächsischen Mülldeponien" (Drs 5/14997) Hintergrund:
Die jeweiligen Höchstmengen schwach radioaktiver Stoffe müssen durch das sächsische Umweltministerium freigegeben werden – siehe Paragraf 29, Abs. 2 der Strahlenschutzverordnung des Bundes:
» http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/strlschv_2001/gesamt.pdf