Datum: 11. November 2013

PM 2013-291: Keine Lehre zum Hungerlohn an Musik- und Kunsthochschulen

Zu den heute im Wissenschaftsausschuss des sächsischen Landtages abgelehnten Anträgen zur Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten an Musik- und Kunsthochschulen erklärt Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag:
"Es ist höchste Zeit, den seit Jahren vorherrschenden Selbstbetrug in Bezug auf die Lehrbeauftragten an Musik- und Kunsthochschulen zu beenden. Weder stemmen sie nur einen kleinen Anteil der anfallenden Lehre, noch geht die große Mehrheit lediglich einer Tätigkeit mit einem Zubrot nach, die sie aus eher idealistischen, im Interesse der Kunst liegenden Gründen übernehmen. Die Realität ist, dass Lehrbeauftragte bis zur Hälfte der anfallenden Lehre an Musik- und Kunsthochschulen tragen und dafür teilweise mit Honoraren von gerade einmal 15 Euro abgespeist werden."
"Zudem haben mehrere Erhebungen ergeben, dass diese Lehrtätigkeiten für einen großen Teil der Beauftragten essenziell für die Sicherung ihres Lebensunterhaltes sind. Es bedarf deshalb einer Aufstockung der Honorarsätze und einer Verlängerung der Laufzeit der Honorarverträge bei wiederkehrenden Aufgaben auf mehrere Semester. Auch eine Umwandlung von Honorarstellen in Regelarbeitsstellen muss vorangetrieben werden. Das können die Hochschulen nicht aus eigener Kraft leisten, sie brauchen auch höhere Zuweisungen zu den laufenden Kosten. Die Staatsregierung darf nicht länger zusehen, wie hoch qualifizierte Musiker und Künstler Spitzenleistungen in der Lehre erbringen und sich dabei in prekären Arbeitssituationen aufreiben."