PM 2013-288: CDU und FDP lehnen GRÜNEN-Antrag ab, der Menschen mit Behinderung Übergang in allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern sollte
"Menschen mit Behinderung profitieren nicht von der positiven Entwicklung auf dem sächsischen Arbeitsmarkt. Umso bedauerlicher ist es, dass die Regierungskoalition heute im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz unseren Antrag ‚Budget für Arbeit – das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Teilhabe einführen‘ abgelehnt hat", kritisiert Elke Herrmann behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
"Das Budget für Arbeit ist für Menschen mit Behinderung eine Möglichkeit, einen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bekommen. Das machen andere Bundesländer wie Rheinland Pfalz längst vor. Doch Sachsen wartet weiterhin auf eine Initiative vom Bund, anstatt selbst aktiv zu werden und behinderte Menschen auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt unterstützen", fordert Herrmann. "Immer dann, wenn es konkret werden soll, drückt sich die Staatsregierung."
"Das Budget für Arbeit ist eine Möglichkeit, die Menschen mit Behinderung den Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern soll. Dabei ist es nicht nur ein Mittel, das behinderten Menschen die Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht, sondern ein längst fälliger Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung", betont Herrmann.
» GRÜNER Antrag ‚Budget für Arbeit – das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Teilhabe einführen‘ (Drs. 5/8839)
Hintergrund:
Die Arbeitslosenzahlen gingen von 2005 bis 2011 in Sachsen um vierzig Prozent zurück. Demgegenüber stieg die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten um zehn Prozent an. Im Dezember 2012 waren in Sachsen 10.300 schwerbehinderte Frauen und Männer arbeitslos gemeldet.
Bei dem Budget für Arbeit werden die Mittel der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII nicht an die Werkstätten gezahlt, sondern an den behinderten Mensch selbst. Behinderte Menschen erhalten kein Werkstattentgelt mehr, sondern werden tariflich entlohnt; sie sind sozial versichert und haben wie alle anderen auch einen Arbeitnehmerstatus.
In Sachsen gibt es insgesamt 60 anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM), in denen zurzeit 16.430 Menschen beschäftigt sind. Die Zahl der Werkstattbeschäftigten stieg von 2000 bis 2011 um 5.000 Beschäftigte.
Die Beschäftigtenzahl in den Werkstätten bundesweit entspricht annähernd der Zahl der nicht besetzten Pflichtarbeitsplätze (Differenzbetrag zwischen den tatsächlich besetzten Pflichtarbeitsplätzen und den Soll-Pflichtarbeitsplätzen, für die die Arbeitgeber wegen Nichtbeschäftigung von Menschen mit Behinderung eine Ausgleichsabgabe zahlen, siehe § Sozialgesetzbuch Neun [SGB IX]). Die Beschäftigten in den Werkstätten arbeiten mindestens 35 und höchsten 40 Stunden in der Woche. In Sachsen betrug dies im Jahr 2010 im Durchschnitt rund 120 Euro und war im bundesdeutschen Vergleich am niedrigsten. Das durchschnittliche Entgelt lag in der Bundesrepublik bei knapp 180 Euro.
– Quelle: Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitstudie zum Projekt „Entwicklung und Erprobung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten für Besucher von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)"