Datum: 09. Oktober 2012

PM 2012-323: Werden Arbeitsangebote für Menschen mit Behinderungen in Sachsen ausgebaut?

Werden Arbeitsangebote für Menschen mit Behinderungen in Sachsen ausgebaut? Wenn ja, so werden zumindest die Abgeordneten des Sächsischen Landtags nichts davon erfahren. Ein entsprechender Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fand gestern Abend im Sozialausschuss des Sächsischen Landtags keine Mehrheit.
"Wir wollten nach etlichen Veränderungen der Förderbedingungen in den vergangenen Jahren sichergehen, dass die Zuverdienstfirmen das Geld, das ihnen laut Haushalt zusteht, auch abrufen können und zudem die Arbeitsangebote für Menschen mit Behinderungen in Sachsen ausgebaut werden", erläutert Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, den Antrag. "Die Koalition erklärte dazu allerdings im Ausschuss, dass sie sich mit diesem wichtigen Thema zwar beschäftigen will, aber nicht aufgrund unseres Antrags. Das ist absurd."
Sozialministerin Christine Clauß (CDU) hat bereits eine externe Prüfung der Zuverdienstfirmen in Sachsen veranlasst. Da die Abgeordneten in den anstehenden Haushaltsverhandlungen über Höhe sowie Art und Weise der Fördermittelvergabe für Zuverdienstfirmen beraten müssen, wären die Ergebnisse eine wichtige Grundlage für die Entscheidungsfindung gewesen. Im Entwurf zum aktuellen Doppelhaushalt ist der Haushaltsansatz für Zuverdienstfirmen auf den Stand des Jahres 2010 erhöht worden.
"Damit hat die Staatsregierung zwar wichtigen Punkten unseres Antrags entsprochen, doch wissen wir nichts über die Gründe. Ohne die Ergebnisse der Evaluation der Staatsregierung bleibt es mir ein Rätsel, wie wir jetzt in der Haushaltsdebatte sicher stellen sollen, dass die Zuverdienstfirmen die angesetzten Haushaltsmittel auch bekommen können, geschweige denn, wie das vorhandene Angebot an Arbeitsplätzen gehalten bzw. ausgebaut werden kann", so Herrmann.
"Frau Ministerin, wir nehmen sie beim Wort: Wiederholt haben Sie erklärt, dass Sachsen keinen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention braucht, sondern viele kleine Umsetzungsschritte zum Erfolg führen sollen. Unser Antrag ist ein solcher konkreter Schritt, der Teilhabe durch Arbeit und ein Wunsch- und Wahlreicht für Menschen mit Behinderung in Bezug auf ihren Arbeitsplatz ermöglicht", so Herrmann.
» Grüner Antrag "Teilhabe durch Arbeit – Beschäftigungsmöglichkeiten als Zuverdienst für Menschen mit Behinderungen ausbauen" (Drs 5/9784)

Hintergrund:
Zuverdienstfirmen wenden sich insbesondere an Menschen mit psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung, die vorübergehend oder auch für längere Zeit dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht oder nur bedingt zur Verfügung stehen.
Zuverdienstfirmen verbreitern und differenzieren das Angebot zur Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung und ermöglichen Menschen mit Behinderungen im Sinne ihres Wunsch- und Wahlrechtes alternative Angebote zu einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Sie sind ein Baustein zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen.
Die Zuverdienstfirmen wurden im letzten Haushalt um ein Drittel auf 200.000 Euro gekürzt. Im aktuellen Entwurf des Doppelhaushalts sind sie wieder mit 300.000 Euro angesetzt. Allerdings bezuschusst das Land seit 2010 nur, wenn die Kommune in derselben Höhe fördert. Seitdem gibt es keine Zuverdienstfirma in Sachsen, die mehr angemessen in neue Aufträge und/oder vorhandene Ausstattungsgegenstände investieren konnte. Im Zuverdienst gibt es in Sachsen aktuell knapp 300 Arbeitsplätze. (www.integrationsfirmen-sachsen.de)