Datum: 06. Januar 2011

PM 2011-03: Anhörung zu Solaranlagen – Breite Unterstützung für Entbürokratisierung

Die heutige Sachverständigenanhörung im Landtag zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über die Verfahrensfreiheit gebäudeintegrierter Solaranlagen hat eine breite grundsätzliche Zustimmung ergeben. (Drs. 5/2360)
Der Dresdner Solarunternehmer Falk Sand nannte die geltende Rechtslage <<bizarr>>. Danach brauchen Solaranlagen, die Strom ins Netz einspeisen eine Genehmigung, Eigenverbrauchsanlagen aber nicht, obwohl technisch-physikalisch genau dasselbe passiert. Dies führe aber zu einer Kostenbelastung von rund 4.000 Euro für den Hauseigentümer und zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber anderen Bundesländern.
"Ich freue mich über die breite Zustimmung der Vertreter aus der Solarwirtschaft, der Kommunen und der Rechtswissenschaft", resümiert Johannes Lichdi, energiepolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion.
"Jetzt sollten die Koalitionsfraktionen und die Staatsregierung die Verfahrensfreistellung nicht länger verzögern. Die in der Anhörung vorgebrachten kleineren Kritikpunkte am Gesetzentwurf können noch nachgebessert werden."
Aufgrund von Presseberichten in der Vergangenheit haben auch Fragen des Brandschutzes und der Statik in der Anhörung eine Rolle gespielt.
Der renommierte Bauordnungsrechtler Henning Jäde vom bayrischen Innenministerium betonte aber, dass die Erfahrungen in Bayern keinerlei Notwendigkeiten für eine Genehmigungspflicht zeigten. Dort sind Solaranlagen seit 1982 genehmigungsfrei.
» Gesetzentwurf (Drs. 5/2360)