Datum: 07. Juni 2010

PM 2010-167: Baumschutz: Sachsen kann Artenschutzrecht nicht aushebeln

Zum ausformulierten Änderungsantrag der CDU/FDP-Regierungskoalition zur Einschränkung des Rechts der Gemeinden, Baumschutzsatzungen zu erlassen, erklärt Johannes Lichdi, naturschutzpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Leider wird auch der neue Entwurf der Bedeutung unserer natürlichen Lebensgrundlage ‚Baum‘ nicht gerecht. In den Zeiten des Klimawandels mit absehbar steigenden Temperaturen brauchen wir in unseren Städten zur Schadstoffbindung und Klimatisierung nicht weniger, sondern mehr Bäume."
"Die Koalition möchte eine Negativliste von Bäumen einführen, die von den Gemeinden nicht mehr geschützt werden dürfen. Sie verkennt damit die naturschutzfachlichen wie rechtlichen Rahmenbedingungen."
"So soll ein generelles Schutzverbot für Nadelbäume, also auch für seltene Eiben, oder für Pappeln, also auch für die vom Aussterben bedrohten Schwarzpappeln gelten. Gegen Bürger, die diese Bäume fällen, können aber weiterhin Bußgelder nach dem vorrangigem Artenschutzrecht des Bundes verhängt werden. Obwohl <<höhlenreiche Einzelbäume>> nach Paragraph § 26 Sächsisches Naturschutzgesetz ausdrücklich geschützt bleiben, will der Entwurf den Schutz <<abgestorbener Bäume>> verbieten.“
Künftig sollen die Gemeinden nur noch Bäume mit einem Stammumfang von einem Meter in ein Meter Höhe schützen dürfen (Durchmesser 32 cm), wenn der Baumschutz nicht überhaupt verboten ist. Die Koalition begründet dieses Baum-Ab-Gesetz gerne mit den Interessen des kleinen Eigenheimbesitzers, dessen Eigentümerstellung gestärkt werden soll.
"Tatsächlich schießen CDU und FDP erheblich über dieses Ziel hinaus, denn der Baumschutz soll für alle <<mit Gebäuden bebaute Grundstücke>> aufgehoben oder begrenzt werden. Jeder Schuppen im Außenbereich kann so Fällungen rechtfertigen! Auch das Schutzverbot für Kleingärten kann nicht mit dem Kleingartenrecht begründet werden."
Aufgrund des völlig veränderten Regelungsansatzes und der Einführung der Kostenfreiheit für Genehmigungsverfahren ist eine erneute Anhörung erforderlich, die unsere Fraktion in der morgigen Sitzung des Umweltausschusses beantragen wird.