Datum: 16. Februar 2010

PM 2010-042: GRÜNE: Sachsen bei Planung von Genmais-Anbau trauriger Spitzenreiter

Kurz vor der Aussaat 2009 wurde in Deutschland die EU-weite Zulassung für Bt-Mais MON810 ausgesetzt. Dennoch haben mehrere sächsische Landwirte auch 2010 Flächen für den Genmais-Anbau beim Standortregister des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angemeldet.
Michael Weichert, agrarpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion hat nachgerechnet: "Aktuell wollen Landwirte sachsenweit auf ca. 550 Hektar Fläche Genmais anbauen. Damit ist Sachsen bundesweit einsame Spitze. Insgesamt wurden in Deutschland etwas über 1000 Hektar Anbaufläche angemeldet."
Laut Weichert handelt es sich um die gleichen Betriebe, die schon in den vergangenen Jahren auf Agro-Gentechnik gesetzt haben. Die mit 142 Hektar  größte Anbaufläche im Freistaat befindet sich nahe Pulsnitz im Landkreis Bautzen. Dicht darauf folgt mit 135 Hektar Dreiheide in Nordsachsen und Zabeltitz bei Großenhain, wo auf 89 Hektar Ackerfläche genmanipulierter Mais wachsen soll.
Ursache für die ungeminderte Gentechnikgläubigkeit einiger sächsischer Landwirte ist für Weichert der Kurs der Staatsregierung: "Anders lautenden Expertenmeinungen zum Trotz glaubt Landwirtschaftsminister Frank Kupfer (CDU) immer noch, dass die Agro-Gentechnik das Allheilmittel für die Probleme der Landwirtschaft ist. Er wird nicht müde, bei jeder Gelegenheit ihren angeblichen Nutzen zu betonen und gegenteilige Meinungen entweder zu verschweigen oder als fortschrittsfeindlich zu diskreditieren."
Der GRÜNE Gentechnikexperte kündigt an, die Zusammenarbeit mit allen Akteuren, die sich gegen die Gentechnik in der Landwirtschaft engagieren, 2010 noch einmal zu verstärken, um den Stimmen der vielen Kritiker im sächsischen Parlament mehr Gehör zu verschaffen.

Hintergrund:
Im Standortregister des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sind alle Flächen verzeichnet, auf denen Gentechnik-Pflanzen angebaut werden (sollen). Das gilt für den kommerziellen Anbau und für die Forschung. Grundlage für die Angabe der Standorte ist das Gentechnikgesetz.
Im Standortregister kann jeder einsehen, wo welche Pflanze freigesetzt bzw. angebaut wird oder werden soll sowie deren gentechnisch veränderte Eigenschaften. Das Standortregister ist über den Internetauftritt des BVL öffentlich zugänglich. Während der kommerzielle Anbau 3 Monate vorher angezeigt werden muss, sind Forschungsfreisetzungen erst 3 Tage vor der Aussaat im Standortregister verzeichnet.
In diesem Jahr sind deutschlandweit 2.650 Hektar weniger Anbauflächen im Standortregister eingetragen als noch im Vorjahr. Grund dafür ist das Anbauverbot für den Gen-Mais MON810. Ilse Aigner beschloss das Anbauverbot im April 2009, weil es Zweifel an der Sicherheit des Gen-Maises gibt. Trotz des Verbotes können Landwirte unter Vorbehalt den Anbau anmelden.
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