PM 2009-200: GRÜNE lehnen Wolfsabschuss strikt ab
"Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnt es ab, die Wölfe unter das Jagdrecht zu stellen. Ist es etwa Ziel des Landesjagdverbandes, den Wolf künftig ohne Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörden abschießen zu können?", fragt Johannes Lichdi, umweltpolitischer Sprecher der sächsischen Landtagsfraktion.
"Umweltminister Frank Kupfer (CDU) muss sich weiter klar zum Wolf bekennen und derartige Forderungen klar zurückweisen. Der Wolf ist mit fünf reproduzierenden Paaren in Sachsen noch akut vom Aussterben bedroht und über das Naturschutzrecht gut geschützt. Da gibt es nichts zu prüfen", erklärt der grüne Abgeordnete.
"Mit der Erstellung des Managementplans Wolf hat die Regierung in diesem Jahr einen wichtigen Schritt getan, um bestehende Defizite im Umgang mit dem Wolf in Sachsen aufzuarbeiten", ergänzt Lichdi. "Ich begrüße den Aufbau der mobilen ‚Eingreiftruppe‘ mit Herdenschutzhunden zum Schutz von Nutztieren."
Hintergrund:
Untersteht der Wolf dem Jagdrecht, liegt ein ‚Hegabschuss‘ in der subjektiven Einschätzung des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten. Im Gegensatz dazu schreibt das Naturschutzgesetz die Notwendigkeit einer naturschutzbehördlichen Ausnahmegenehmigung vor. Die konkurrierende Gesetzeslage birgt die Gefahr, dass die klaren gesetzlichen Schutzbestimmungen aufgeweicht werden.
Die hohe Verwechslungsgefahr zwischen Wolf und bestimmten Hunderassen bei der Ausübung der Jagd stellt ein zusätzliches Risiko dar. Eine flächendeckende fachliche Qualifikation der Jägerschaft, die diesen Herausforderungen Rechung tragen könnte, ist derzeit nicht sichergestellt. Eine Listung des Wolfs ins Jagdrecht würde die bestehende Rechtsklarheit aufheben und diesen Konflikt noch verschärfen. Die klare Zuweisung des Wolfs in das Naturschutzrecht dient daher auch dem Schutz des Jägers.