PM 2009-030: GRÜNE zu Jugendstrafe: Falsch, Herr Mackenroth, nicht die Strafe folgt auf dem Fuß, sondern leider nur die Verurteilung
Elke Herrmann, jugendpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Mitteilung des Staatsministers der Justiz, dass die "Jugendstrafe angeblich auf dem Fuß folge":
"Wir begrüßen, dass Jugendstrafverfahren im Durchschnitt 2007 nur 2,9 Monate dauerten. Wichtig ist aber, dass auch die Verurteilung, z.B. Täter-Opfer-Ausgleich, sozialer Trainingskurs oder eben eine Jugendhaftstrafe, umgehend angetreten werden kann."
"Genau das wissen wir eben nicht, Herr Mackenroth!"
Die GRÜNE-Fraktion hatte in ihrer Großen Anfrage zu Jugendkriminalität und -strafverfahren Anfang 2007 keine Antwort auf die Frage nach dem Strafantritt von Jugendlichen bekommen.
"Nun habe ich vor zwei Wochen noch einmal nachgefragt und bin gespannt auf Ihre Antwort", erklärt Herrmann.
"Wir wissen von der Jugendhaftanstalt Regis-Breitingen, dass sie bereits Anfang 2008 mit 286 Jugendstrafgefangenen an ihre Grenzen stieß. Jugendstrafgefangene mussten in andere Justizvollzugsanstalten verlegt werden. Bei den ambulanten Maßnahmen ist die Situation noch gravierender. Wir haben mehrfach angemahnt, flächendeckend die unterschiedlichen Formen von ambulanten Maßnahmen wie Anti-Aggressionstrainings vorzuhalten. Passiert ist nichts."
"Diese Umstände lassen an einem umgehenden Strafantritt zweifeln."
"Darüber hinaus können Ihre Zahlen, Herr Mackenroth, nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Jahr 2006 die durchschnittliche Dauer von Jugendstrafverfahren bei 2,7 Monaten lag. Dieses Thema ist zu ernst, um es schönzureden."
"Insbesondere bei Jugendlichen ist es wichtig, dass zwischen Tat und Strafvollstreckung nur ein kurzer Zeitraum liegt. Nur so können die Bemühungen, dass Jugendliche nicht erneut straffällig werden, fruchten", mahnt die Sozialpolitikerin.
» Antrag "Die Qualität ambulanter Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz" (Drs. 4/10659)
» Kleine Anfrage "Jugendstrafgefangene in der JSA-Regis-Breitingen" (Drs. 4/13193)
» Hintergrundpapier zur Großen Anfrage Jugendkriminalität, Jugendstrafverfahren und Jugendstrafvollzug, insbesondere Große Anfrage (in Auszügen)
Auszug Große Anfrage, (S. 91):
Frage: Wie zügig nach einer Verurteilung tritt der Straftäter eine ambulante Maßnahme an?
Antwort: In der Regel wird bereits in der Hauptverhandlung und nach der Urteilsverkündung mit dem anwesenden Vertreter der Jugendgerichtshilfe der konkrete Kontakt mit dem die ambulante Maßnahme betreuenden freien Träger besprochen und ein entsprechender Termin vereinbart. Der Verurteilte Jugendliche wird in der Urteilsbegründung auf die Fristen und die Konsequenzen der Nichteinhaltung hingewiesen.
Frage: Falls Verzögerungen zwischen Urteilsverkündung und Antritt der ambulanten Maßnahme auftreten, worin liegen nach Auffassung der Staatsregierung die Ursachen?
Antwort: Die Ursachen dafür sind vielschichtig. Sie können auch in der fehlenden Bereitschaft einiger Jugendlicher und Heranwachsender liegen, die vereinbarten Termine einzuhalten.