PM 2008-394: Sächsisches Personenstandsrechtsreformgesetz verabschiedet
Dieses Gesetz untermauert das verstaubte Familienbild der Koalition
„Ich bedaure, dass die Koalition sich nicht dazu durchringen konnte, ihr verstaubtes Familienbild endgültig über Bord zu werfen und die Ehe gegenüber der Verpartnerung von Lesben und Schwulen weiterhin über das Gebührenrecht privilegiert“, erklärt Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nach der heutigen Verabschiedung des so genannten Personenstandsrechtsreformgesetzes durch die CDU/SPD-Koalition.
In dem ab 1. Januar 2009 geltenden Gesetz ist eine Ermächtigung für das Innenministerium enthalten, nach der die Gebühren für Eheschließung und Verpartnerung per Rechtsverordnung festgelegt werden. Durch die Rechtsverordnung wird festgelegt, dass die Gebühr für Eheschließungen nicht kostendeckend sein muss. Sie soll laut Gesetzentwurf in der Regel bei 40 Euro liegen.
Die Staatsregierung hatte ursprünglich geplant, die gebührenrechtliche Privilegierung der Ehe gegenüber Lebenspartnerschaften von Lesben und Schwulen aufrecht zu erhalten. Bisher erhoben die Kommunen bis zum doppelten der Gebühren. „Diese Form, einen ‚Bund fürs Leben‘ zu schließen, ist CDU und SPD keine Privilegierung wert“, fasst Lichdi zusammen.
Ein Änderungsantrag der GRÜNEN, der gleiche Gebühren für Verpartnerung und Eheschließung vorsah, wurde abgelehnt.
„Der öffentliche Druck der vergangenen Wochen hat jedoch dazu geführt, dass der Plan der Staatsregierung, Schwule und Lesben bei Verpartnerungen gegenüber Eheschließungen zu benachteiligen, nicht völlig aufgegangen ist“, kommentiert Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der Fraktion, das Ergebnis.
Die Koalition einigte sich auf den Kompromiss, der die Kommunen nun ermächtigt, die Gebühren für die Verpartnerung selbst festzulegen. Sie sollen sich innerhalb einer Rahmengebühr von 40 Euro, wie bei Eheschließungen, bis 70 Euro bewegen.